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Mehrwertsteuerpauschale: Die Verschärfung gilt auch für 2019

Staatssekretär Guerra stellte klar, dass die neuen Voraussetzungen für den Zugang zum Flatrate-Regime auch für 2019 gelten – Wer sie letztes Jahr nicht eingehalten hat, ist somit bereits aus dem vorteilhaften Steuerregime raus

Mehrwertsteuerpauschale: Die Verschärfung gilt auch für 2019

Viele Umsatzsteuernummern wurden 2019 eröffnet mit Aussicht auf Rückkehr im Flatrate-System Gefahr, bereits aus dem erleichterten Steuerkreis ausgeschlossen zu werden. Der Grund? Die neuen Regeln treten am 2020. Januar XNUMX in Kraftdie sie mit sich bringen eine Verschärfung der Kriterien um Anspruch auf die Pauschalregelung zu haben, beantragen sogar letztes Jahr. Dies bestätigte die Staatssekretärin für Wirtschaft, Cecilia Guerra, am Rande einer vom ANC organisierten Konferenz am 23. Januar.

DIE NEUEN ANFORDERUNGEN GELTEN FÜR 2019

Insbesondere hat Guerra das klargestellt die beiden neuen Anforderungen (1- im Vorjahr keine Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit oder ähnliches, wie z. B. Renten, von mehr als 30 Euro bezogen haben; 2. nicht mehr als 20 Euro für Personal- und Nebentätigkeiten aufgewendet haben) gelten für 2019.. Di conseguenza, diejenigen, die diese Grenzen im letzten Jahr überschritten haben, sind bereits ab dem 1. Januar 2020 aus der Pauschalregelung heraus.

WER HÄLT DIE DARGESTELLTEN GRENZEN EIN?

Wer hingegen die Voraussetzungen erfüllt, könnte dies theoretisch erst mit der Einzelzertifizierung im März so schnell wie möglich nachweisen. Aus diesem Grund hatte Staatssekretär für Wirtschaft, Alessio Villarosa (M5S), von der Möglichkeit gesprochen, die Grenze von 30 Euro auch als Scheck zu akzeptieren die Summe der Belege oder Gehaltsabrechnungen für 2019. „Möglichkeit, die mit einem offiziell gemacht werden könnte kreisförmig“, fügte Villarosa selbst hinzu.

PAUSCHALREGELUNG 2020: EINE VON 4 UID-NUMMERN AUSGESCHLOSSEN

Laut Fachbericht zum Haushaltsgesetz, das die Steuererklärungen 2018 (Steuerjahr 2017) als Referenz nimmt, werden die Neuregelungen zur Pauschalregelung für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern im Jahr 2020 zur Folge habenAusschluss von einem von vier Steuerzahlern: 341.500 bei einem Publikum von 1,4 Millionen Menschen. In den letzten zwei Jahren gab es jedoch einen Boom bei den Abonnements der Flatrate-Regelung, die sicherlich die Marke von zwei Millionen Umsatzsteuernummern überschritten hat. Die Zahl der Ausgeschlossenen dürfte also viel höher sein: Es wird sogar von einer halben Million gesprochen.

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