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Post und Carabinieri, um älteren Menschen für den Ruhestand zu helfen

Vereinbarung zwischen der Post und den Carabinieri über die Zustellung von Barrenten nach Hause an ältere Menschen ab 75 Jahren, die dies durch Übertragung von CCs beantragen. Die Initiative kann mit einer gebührenfreien Nummer für den gesamten Zeitraum des Coronavirus-Notfalls aktiviert werden

Post und Carabinieri, um älteren Menschen für den Ruhestand zu helfen

Poste und Carabinieri wollen gemeinsam einsamen älteren Menschen helfen, ihre Rente während der Quarantänezeit für das Coronavirus zu erhalten. Dies ist die Bedeutung der von der italienischen Post mit der Arma getroffenen Vereinbarung, die es 23.000 Rentnern ab 75 Jahren ermöglicht, die Zustellung ihrer Rente zu Hause für die gesamte Dauer des Covid-19-Notfalls zu beantragen, um zu vermeiden, dass sie zu gehen müssen die Postämter. 

Die am Montagabend von Poste angekündigte Initiative zielt darauf ab, „die physische Bewegung von Personen und insbesondere von Personen mit höherem Risiko zu vermeiden und in jedem Fall die Einhaltung des zwischenmenschlichen Abstands von mindestens einem Meter zu gewährleisten. Die Initiative ermöglicht es auch, die Begünstigten davor zu schützen, gegen sie begangene Straftaten wie Betrug, Raub und Überfall zu begehen“, heißt es in der Pressemitteilung, mit der Poste Italiane die Vereinbarung bekannt gab.

 Die Carabinieri gehen zu den Postschaltern, um die Rentenzulagen abzuholen, und liefern sie dann zu den Wohnorten der Begünstigten, die sie bei Poste Italiane angefordert haben, indem sie eine spezielle schriftliche Vollmacht ausstellen. Rentner können sich an die wenden gebührenfreie Nummer 800 55 66 70 von der Post zur Verfügung gestellt oder rufen Sie die nächstgelegene Carabinieri-Station an, um weitere Informationen anzufordern.  

Der Service richtet sich an diejenigen, die ihre Rente normalerweise bar bei der Post abholen, aber nicht erbracht werden können, präzisiert Poste noch, „an diejenigen, die bereits andere Untertanen mit der Abholung beauftragt haben, eine Broschüre oder ein Postkonto haben oder bei denen wohnen Familienmitglieder sind oder sich jedenfalls in der Nähe ihrer Wohnung aufhalten". 

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