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Pop Vicenza: Laut dem Venedig-Tribunal sind die "geküssten" Operationen null

Nach einem dreijährigen Prozess entschieden die Richter, dass die Transaktionen, für die die Bank Kunden bezahlte, um Aktien derselben zu kaufen, gemäß Artikel 2358 des Zivilgesetzbuchs null und nichtig sind.

Pop Vicenza: Laut dem Venedig-Tribunal sind die "geküssten" Operationen null

Die "geküssten" Operationen werden von durchgeführt Banca Popolare von Vicenza, oder die Praxis, nach der eine Bank ihren Kunden den Erwerb von Anteilen der Bank selbst finanziert, sind nichtig und die Kunden somit von jeglicher Verschuldung befreit. Er hat es entschieden, nach etwa dreijähriger Probezeit, das Gericht von Venedig, Fachabteilung für Geschäftsangelegenheiten, äußert seine Meinung zu einem Rechtsstreit, der von einem Aktionär von Pop Vicenza über die Nichtigkeit der sogenannten "geküssten" Transaktionen eingereicht wurde.

Laut den Richtern Lina Tosi, Alessandra Ramon und Lisa Torresan stehen diese Operationen im Widerspruch zu den Verbot im Bürgerlichen Gesetzbuch, Kunst enthalten. 2358, um den Erwerb von Anteilen an Aktiengesellschaften zu finanzieren. Das Gericht stellte außerdem klar, dass sich dieses Verbot auch auf Genossenschaften erstreckt, und dieses Detail ist wichtig, da dies zur maßgeblichen Zeit Popolare di Vicenza und insbesondere Genossenschaftsbanken war. 

Im konkreten Fall ging es um eine Platzierung eigener Aktien der Bank, mit verbundenes Darlehen über rund 1,4 Millionen Euro. Der Zusammenhang zwischen dem Darlehen und dem Anteilskauf wurde aufgrund der zeitlichen Nähe zwischen den beiden Transaktionen und auch aufgrund der Bestätigung der Zweckmäßigkeit des Darlehens durch die Bankbeamten in der Zeugenaussage als erwiesen angesehen. 

Die Folge der Nichtigkeit ist die Befreiung des Gesellschafters von der Rückzahlungspflicht die Beträge, die zum Kauf der Aktien verwendet wurden. Dies ist ein grundlegender Präzedenzfall in der heiklen Angelegenheit der venezianischen Banken, von dem man hofft, dass er den Weg für eine endgültige einheitliche Lösung der Operationen ebnen wird, die von dem obligatorischen Verwaltungsliquidationsverfahren betroffen sind. 

Übrigens stellt das Gericht auch die Gültigkeit der Darlehen für den Erwerb der Wandelschuldverschreibungen der Bank (insbesondere der im Rahmen der Kapitalerhöhung 2013 ausgegebenen Schuldverschreibungen) in Frage. Auch diese Geschäfte könnten ohne guten Grund und daher nichtig sein, ebenso wie der Kauf von Anteilen. 

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