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Renten: ab Juni einheitliche Auszahlung am Monatsersten. Folgendes ändert sich

Ab dem XNUMX. Juni werden alle Rentenzahlungen, Schecks, Renten und begleitenden Zulagen, die an behinderte Zivilisten gezahlt werden, sowie die lebenslangen Renten von Inail vereinheitlicht und am ersten Tag des Monats ausgezahlt.

Aufschub bis zum 10. oder 16. Monat einstellen, ab Juni werden alle Renten zum Monatsersten ausbezahlt. Dies ist die große Neuigkeit, die durch das Gesetzesdekret Nr. 65 vom 21. Mai 2015 eingeführt wurde, das „Dringende Bestimmungen zu Renten, sozialen Sicherheitsnetzen und Abfindungsgarantien“ enthält. Die von INPS-Präsident Tito Boeri gewünschte und angekündigte Operation wird nicht nur Rentnern, sondern auch INPS Vorteile bringen und den Zahlungsvorgang aus administrativer Sicht beschleunigen. Zudem ist die Rentenvorauszahlung dank einer Vereinbarung des INPS mit den Banken und der Post mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden, sondern mit einer Kostensenkung durch die Vereinheitlichung aller Renten an einem Stichtag. Hier sind die beiden großen Neuerungen, die durch Dekret Nr. 65 vom 21. Mai eingeführt wurden.

Zahlung am Ersten des Monats
Ab Juni 2015 können sich Rentner von der monatlichen Rentenzahlung verabschieden. Tatsächlich fielen die Rentenzahlungen bis Mai auf den 10. oder 16. des Monats, letzteres betraf beispielsweise ehemalige Inpdap-Rentner, also ehemalige Beamte.

Ab Juni werden alle Renten am Monatsersten ausbezahlt. Die Neuheit betrifft Sozialleistungen, behinderte Zivilisten und diejenigen, die einen Arbeitsunfall erlitten haben. Tatsächlich werden die begleitenden Zulagen ebenso wie die lebenslangen Renten von Inail am selben Tag ausgezahlt.

Einheitliche Zahlung
Die zweite große Neuigkeit in Sachen Renten betrifft die Vereinheitlichung aller Rentenbehandlungen in einer einzigen Prüfung. Denn auch der Inhaber mehrerer Renten erhält am Monatsersten eine einheitliche Auszahlung, darunter sind zB Hinterbliebenenrente, Pflegegeld, Leibrente.

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