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Pa-Schock: Das Freischalten von Verträgen kostet 35 Milliarden

Das schreibt die Staatsanwaltschaft im Schriftsatz an den Verfassungsgerichtshof mit Blick auf die Anhörung zur Legitimität der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst.

Pa-Schock: Das Freischalten von Verträgen kostet 35 Milliarden

Die Freigabe öffentlicher Verwaltungsaufträge kostet mindestens 35 Milliarden Euro. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft in dem Brief an die Consulta zur Verfassungsmäßigkeit des Verhandlungsblocks unterstützt.

„Die Belastung durch Verhandlungen auf nationaler Ebene, die sich auf das gesamte öffentliche Personal bezieht, darf für den Zeitraum 2010-2015 nicht weniger als 35 Milliarden betragen“, heißt es in dem von Ansa erwarteten Dokument, mit einem „strukturellen Effekt von etwa 13 Milliarden“ pro Jahr seit 2016.

Der Brief wurde im Hinblick auf die für den 23. Juni geplante Anhörung des Verfassungsgerichts verfasst, bei der die Frage der verfassungsmäßigen Legitimität des Tarifblocks im öffentlichen Sektor geprüft wird.

Die Staatsanwaltschaft weist außerdem darauf hin, dass „die Vorrechte der Gewerkschaften in jedem Fall gewahrt bleiben und unter anderem in der Teilnahme an der Verhandlungstätigkeit zur Vereinbarung von Zusatzverträgen (Ccni) zum Ausdruck kommen, allerdings innerhalb der gesetzlich festgelegten finanziellen Grenzen.“ Rahmenverträge“. 

Dann, fügt er hinzu, bliebe die Möglichkeit bestehen, „die Verfahren im Zusammenhang mit nationalen Tarifverträgen einzuleiten, und sei es nur für den Regelungsteil“. Kurz gesagt, so die Interessenvertretung, zeige dies, dass „selbst in Erwartung des neuen Regulierungskomplexes eine intensive Vertragsaktivität durchgeführt wurde, die sowohl ergänzende als auch nationale Verhandlungen betraf“. 

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