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Immobilienhypotheken, OAM: Kontrollbefugnisse über europäische Intermediäre ab dem 25. November

OAM (das Organ der Agenten und Makler) wird in der Lage sein, die Kontroll- und Sanktionsbefugnisse des Organs gegenüber den europäischen Kreditvermittlern auszuüben, die in Italien im Immobilienhypothekensektor tätig sind.

Immobilienhypotheken, OAM: Kontrollbefugnisse über europäische Intermediäre ab dem 25. November

Ab dem 25OAM (Organ der Agenten und Mediatoren) wird Befugnisse von haben steuern e Sanktionen gegen Kreditvermittler der Europäischen Union in Italien im Bereich tätig Immobiliendarlehen in die spezielle Liste eingetragen, um die Verbraucher zu schützen und die Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit des Marktes zu überwachen.
Im Sonderregister eingetragene Personen, ab 22. Februar in Betrieb, ich bin derzeit 16.

Verbraucherschutzaufsicht

Das OAM, nach DM 13. September 2022, n. 172 des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, muss Uhr über die Einhaltung der Bestimmungen des Konsolidiertes Kreditwesengesetz zum Verbraucherschutz.

I controlli erfolgt aus der Ferne, mit der Anforderung von Informationen und Dokumenten, durch persönliche Anhörungen der Kreditvermittler und ihrer Angestellten und Mitarbeiter und mit Inspektionen in den Filialen, jedoch nach Unterrichtung der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats Herkunft. Die Kontrollaktivitäten werden auf der Grundlage eines periodischen Programms oder durch Berichte und Beschwerden durchgeführt.

Der OAM, ggf Verhalten, das gegen die Regeln zu Transparenz und Fairness verstößt der Informationen einschreiten und den Vermittler auffordern, den Verstoß innerhalb einer Frist von mindestens 30 Tagen zu beenden. Im Falle einer Nichteinhaltung kann die Stelle, nachdem sie die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats informiert hat, alle (je nach Schweregrad) verwenden Sanktionsinstrumente zur Verfügung: Abmahnung, Geldbuße, Ausschluss von der Ausübung der Tätigkeit für einen Zeitraum von 10 Tagen bis zu einem Jahr, bis zur Streichung von der Liste. Vor Beginn des Sanktionsverfahrens besteht die Möglichkeit einer vorsorglichen Aussetzungsmaßnahme für maximal acht Monate.

Die Initiativen müssen unverzüglich der EU-Kommission mitgeteilt werden.

In Bezug auf Kreditvermittler, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig sind und gegen die Transparenzgesetze verstoßen, kann der OAM die Behörde des Herkunftslandes informieren.

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