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Bußgelder: Wenn Sie ab dem 1. Juli nicht zahlen, wird die Auszahlung auf dem Girokonto ausgelöst

Ab dem 1. Juli haben die Finanzbehörden die Möglichkeit, Girokonten zu beschlagnahmen und von ihnen den Betrag von nicht bezahlten Bußgeldern abzuheben - Dasselbe gilt für unbezahlte Rechnungen, Automarken, Beiträge und Steuern - Hier finden Sie alles, was Sie darüber wissen müssen die kommenden Nachrichten.

Bußgelder: Wenn Sie ab dem 1. Juli nicht zahlen, wird die Auszahlung auf dem Girokonto ausgelöst

Eine kleine fiskalische Revolution, die ruhig verlief, steht kurz bevor. Ab dem XNUMX. Juli können die Steuerbehörden für jede nicht gezahlte Geldbuße das Girokonto des mit einer Geldbuße belegten Steuerzahlers beschlagnahmen und den zu zahlenden Betrag direkt vom Konto abbuchen.

Eine wichtige Neuerung, für die es nicht einmal einer richterlichen Genehmigung bedarf und die es der Finanzverwaltung ermöglicht, alle Girokonten in die Finger zu bekommen. Eine Änderung, die den Verbraucherverbänden nicht gefällt, schon vor dem Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung auf Kriegsfuß. Die gleichen Regeln gelten auch für unbezahlte Rechnungen, Automarken, INPS-Beiträge und zu zahlende Steuern.

Auslöser der neuen Disziplin war die Aufhebung der Equitalia, die ab dem 1. Juli in die Agentur der Einnahmen fließen wird, die sich somit auch mit dem Forderungseinzug befassen wird. Genau diese neue Struktur wird es Equitalia ermöglichen, auf die Datenbanken der Steuerbehörden zuzugreifen, die Beträge auf den laufenden Konten jedes Steuerzahlers zu überprüfen und sie zu beschlagnahmen.

Die Auszahlung erfolgt jedoch nicht automatisch. Zunächst erhält jeder mit einer Geldbuße belegte Steuerpflichtige, der den geschuldeten Betrag nicht bezahlt hat, Bescheide und Zahlungserinnerungen. An diesem Punkt haben Sie 60 Tage Zeit, um Ihre Schulden durch Zahlung des vollen Betrags oder durch Zahlung in Raten zu begleichen. Natürlich können Sie auch Widerspruch einlegen. Nach Ablauf der verfügbaren 60 Tage beginnt die Zwangswiederherstellung.

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