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Mps, Parfüm-Purple: Gip lehnt Einreichungsantrag ab

Das Mps-Schlagwort geht weiter – Die Bestimmung betrifft auch Paolo Salvadori, den ehemaligen Präsidenten des Ausschusses der gesetzlichen Abschlussprüfer – Das mutmaßliche Verbrechen ist die falsche Buchführung bei der Verwaltung notleidender Kredite zwischen 2012 und 2015

Mps, Parfüm-Purple: Gip lehnt Einreichungsantrag ab

Il Gip von Mailand Guido Salvini hat Kündigungsantrag abgelehnt von der Mailänder Staatsanwaltschaft für das ehemalige Top-Management von MPS vorgebracht: Alessandro Profumo (Präsident), Fabrizio Viola (Werbung) e Paulo Salvadori (Präsident der Revisionsstelle). Gegen die drei Manager wurde ermittelt Bilanzfälschung relativ zu Verwaltung der notleidenden Kredite von Montepaschi im Zeitraum 2012-2015.

Die Agentur Reuters nahm die Nachricht vorweg und präzisierte, dass der Richter für die Ermittlungen die Akte an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt habe, die sie durchführen müsse Ermittlungen gegen die drei Manager für weitere neun Monate.

Stattdessen bestätigt er die Einreichung von Monte dei Paschi, die als juristische Person nach Gesetz 231 untersucht wird.

Die Verdächtigen werden verdächtigt die von Mps ausgezahlten Darlehen nicht korrekt verbucht zu haben, wodurch die für die Aktionäre bestimmten Informationsunterlagen im Hinblick auf die Kapitalerhöhung verfälscht wurden.

Laut den von den Ermittlern befragten Beratern habe die ehemalige Montepaschi-Geschäftsführung korrekt gehandelt, allerdings hätten sich die Kleinaktionäre des Instituts im Mai 2018 gegen den von den Magistraten vorgelegten Kündigungsantrag gewehrt.

„Der von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Antrag schreibt der Magistrat – bietet keine zufriedenstellende Antwort, da sie sich darauf beschränkt, die Erklärungen vor allem einiger Beamter der Bank von Italien zu veröffentlichen, ohne die komplexe Geschichte der Gefährdung notleidender Kredite auf organische Weise zu rekonstruieren“.

Der Untersuchungsrichter bittet daher die Staatsanwaltschaft zu prüfen, „ob die Bewertung der im Jahresabschluss und in den Halbjahresabschlüssen erfassten Guthaben und die entsprechenden Anpassungen buchhalterisch und rechtlich richtig waren, mit konkreter Bezugnahme zu notleidenden Krediten".

Der Richter bittet auch darum, „den möglichen korrekten Buchwert der notleidenden Kredite in den Referenzjahren 2012-2015 zu ermitteln, der in den Buchungsunterlagen hätte erfasst werden sollen; zu überprüfen, welche wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen auf die Rechnungslegungsunterlagen eine von den Beratern ermittelte korrekte Anpassung durch die korrekte Erfassung wesentlicher Teile notleidender Kredite im Jahresabschluss gehabt hätte“.

Abschließend fordert der Untersuchungsrichter die Ermittler auf, das Eigenkapital der Bank in den betreffenden Jahren mit dem Ergebnis etwaiger Anpassungen an notleidenden Krediten und unter Bezugnahme auf die Indikatoren und Vorschriften des Basler Ausschusses zu überprüfen, "um zu verstehen, ob die Banktätigkeit von Monte Paschi übermittelten Kapitalerhöhungen sowie die in jenen Jahren am Markt durchgeführten Kapitalerhöhungen und die pflichtgemäß korrekten Informationen des Instituts an die Öffentlichkeit entsprachen und wahrheitsgemäß der tatsächlichen Bilanzsituation der Bank und den übermittelten Informationen die Öffentlichkeit stimmte mit dem überein, was in den zitierten Dokumenten gefunden wurde".

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