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Modell 730: Fristverschiebung vom 7. auf den 22. Juli

Aber Achtung: Dies ist keine pauschale Verlängerung – Für diejenigen, die beabsichtigen, einen Vermittler zu delegieren, bleibt die Frist für die Abgabe der Unterlagen an die Caf-Mitarbeiter oder an die qualifizierte Fachkraft auf den 7. Juli festgelegt.

Modell 730: Fristverschiebung vom 7. auf den 22. Juli

Die zwei zusätzlichen Wochen für die Präsentation des 730er-Modells sind offiziell. Der Erlass des Ministerratspräsidiums zur Verschiebung der Frist vom 7. auf den 22. Juli wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht. Aber Vorsicht: Dies ist keine verallgemeinerte Erweiterung.

Für diejenigen, die beabsichtigen, einen Vermittler zu beauftragen, bleibt die Frist für die Übermittlung der Unterlagen an die Caf-Mitarbeiter oder an den qualifizierten Fachmann (Arbeitsberater, Wirtschaftsprüfer oder Buchhaltungsexperte) auf den 7. Juli festgelegt.

Die Vermittler wiederum müssen bis zum 22. die Formulare 730 elektronisch an die Agentur der Einnahmen übermitteln, jedoch nur unter der Bedingung, dass sie mindestens 7 % der akzeptierten Erklärungen bis zum 80. gesendet haben.

Die Verlängerung der 730-Einreichung vom 7. Juli 2016 bis zum 22. Juli 2016 gilt auch für Steuerzahler, die das 730-Formular selbst einreichen, normal oder vorausgefüllt. Die Vorlage bei der Agentur für Einnahmen muss immer elektronisch erfolgen.

Schließlich gilt der Aufschub nicht für Quellensteuervermittler, die Steuerhilfe leisten.

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