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Modell 730 2017: die Anweisungen der Agentur der Einnahmen

Die Finanzbehörden haben den Entwurf des neuen Musters für die Steuererklärung mit den entsprechenden Anweisungen veröffentlicht – Hier sind die wichtigsten Neuerungen dieses Jahres.

Modell 730 2017: die Anweisungen der Agentur der Einnahmen

Die Agentur der Einnahmen hat den Entwurf des Modells 730 für 2017 mit den entsprechenden Anweisungen veröffentlicht. Es gibt mehrere Neuerungen, einschließlich des Zugeständnisses an Leistungsprämien für Beschäftigte im Privatsektor und die Sonderregelung für eingewanderte Arbeitnehmer. Hier sind die wichtigsten Angaben des Finanzamts.

ERGEBNIS AUSZEICHNUNGEN

Ab diesem Jahr ist eine ermäßigte Besteuerung für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft vorgesehen, die Leistungsprämien von höchstens 2 Euro bzw. Insbesondere wenn die Leistungsprämien in bar bezogen werden, wird eine Ersatzsteuer in Höhe von 2.500 % des Irpef und der Zuschläge erhoben. Werden die Prämien hingegen in Form einer Zuwendung oder als Ersatz sozial bedeutsamer Aufwendungen des Arbeitnehmers bezogen, fällt keine Steuer an.

SONDERREGELUNG FÜR IMPTRIATIVE ARBEITNEHMER

Bei Arbeitnehmern, die nach Italien gezogen sind, tragen nur 70 % der in unserem Land erwirtschafteten Erwerbseinkommen zur Bildung des Gesamteinkommens bei.

DURCH DAS „GESETZ NACH UNS“ VORGESEHENE EINRICHTUNGEN

Ab dem Steuerzeitraum 2016 wird für die Todesfallversicherung zum Schutz von Menschen mit schwerer Behinderung der Höchstbetrag der Prämien, für die der Abzug von 19 % in Anspruch genommen werden kann, auf 750 Euro angehoben. Ebenfalls ab dem Steuerjahr 2016 kann zugunsten von Stiftungen oder Sondervermögen, die im Bereich der Wohlfahrtspflege tätig sind, der 20-prozentige Abzug von Zuwendungen, Zuwendungen und sonstigen Zuwendungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro in Anspruch genommen werden.

SCHULBONUS

Für Spenden von bis zu 100 Euro im Jahr 2016 zugunsten von Einrichtungen des nationalen Bildungssystems wird eine Steuergutschrift in Höhe von 65 % der geleisteten Spenden anerkannt, die in drei gleiche Jahresraten aufgeteilt wird .

AUSGABEN FÜR DIE EINRICHTUNG DER IMMOBILIE FÜR JUNGE PAARE

Jungen Paaren, auch wenn sie seit mindestens drei Jahren zusammenleben, bei denen einer der beiden Bestandteile nicht älter als 35 Jahre ist und die 2015 oder 2016 ein Grundstück zur Hauptwohnsitznutzung erworben haben, wird a 50 % Abzug der Kosten, die innerhalb der Grenze von 16 Euro für den Kauf neuer Möbel zur Einrichtung des Hauptwohnsitzes angefallen sind.

AUFWENDUNGEN FÜR LEASINGGEBÜHR FÜR HAUPTHAUS

Ein Abzug von 19 % der im Jahr 2016 gezahlten Leasingraten wird für den Kauf von Immobilieneinheiten mit Hauptwohnsitz für Steuerpflichtige anerkannt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Einkommen von nicht mehr als 55 hatten Euro.

Die Höhe der abzugsfähigen Leasingraten darf 8 Euro nicht übersteigen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jünger als 35 Jahre sind, bzw. 4 Euro, wenn Sie zum selben Zeitpunkt 35 Jahre alt sind oder mehr.

Der Zuschuss steht auch zur Verfügung, wenn die Rücknahmepreise im Jahr 2016 gezahlt wurden: In diesem Fall darf der Rücknahmepreis nicht höher als 20 Euro sein, wenn Sie unter 35 Jahre alt waren, oder 10 Euro, wenn Sie 35 Jahre oder älter waren.

2016 BEZAHLTE MWST FÜR DEN KAUF VON HÄUSERN DER ENERGIEKLASSE AOB

Wer letztes Jahr ein Haus der Energieklasse A oder B gekauft hat, erhält 50 % Abzug von der 2016 gezahlten Mehrwertsteuer.

MULTIMEDIA-GERÄTE ZUR FERNBEDIENUNG

Der Abzug von 65 % der im Jahr 2016 angefallenen Aufwendungen für die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Multimediageräten zur Fernsteuerung der Heizungs- und/oder Warmwasserbereitung und/oder Klimaanlagen der Wohneinheiten wird anerkannt.

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