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Manöver: neue Anreize für das Unternehmenswohl

Die Steuerbefreiungen zugunsten des leistungsleistenden Arbeitgebers werden auf verschiedene Bereiche ausgedehnt: Bildung, Ausbildung, Sozialhilfe und Gesundheit.

Manöver: neue Anreize für das Unternehmenswohl

Das neue Stabilitätsgesetz führt eine Reihe von Zugeständnisse das entwickeln Unternehmenswohlfahrt. Ziel ist es, Verhandlungen auf zweiter Ebene zu fördern, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, die die Karte verschiedener Zusatzleistungen ausspielen können, für die der Staat eine vollständige Steuer- und Sozialversicherungsentlastung garantiert.

Der vom Senat gebilligte und nun von der Kammer geprüfte Manövertext sieht vor, dass alle freiwillig gewährten Auslagen der Gesellschaft auch bei Vorliegen von Nebenabreden zweiter Ordnung und Betriebsordnungen steuerfrei bleiben. 

Le Steuerbefreiungen zugunsten des Arbeitgebers die die Einrichtungen bereitstellt, werden auf verschiedene Sektoren ausgeweitet: allgemeine und berufliche Bildung, Sozialhilfe und Gesundheit. Rund 620 Beschäftigte zählen zu den Zielgruppen, die über einen Vertrag der zweiten Ebene betriebliche Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. 

Insgesamt werden durch die Konzessionen im Gesamtjahr 3,9 2016 Millionen Euro an Steuern eingespart (4,2: 2017 Millionen). 

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