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Wahlrecht: Die Consulta hinterlegt die Gründe und öffnet sich dem spanischen Modell

Das Verfassungsgericht begründete das Urteil vom 4. Dezember 2013 zum Wahlgesetz und machte damit den Weg frei für eine von Renzi beschworene Lösung, nämlich das spanische Modell mit festen Präferenzen und Listen.

Wahlrecht: Die Consulta hinterlegt die Gründe und öffnet sich dem spanischen Modell

Das Verfassungsgericht hat das Urteil vom 4. Dezember 2013 zum Wahlgesetz „Porcellum“ begründet.

Die Richter gaben auch einen allgemeinen Rahmen für die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes vor und definierten „dDer vom Porcellum vorgesehene Mehrheitsbonus sei verzerrt, weil er „eine übermäßige Überrepräsentation ankündigt“ und nicht „das Erreichen einer Mindeststimmenzahl für die Liste“ erfordere.

Darüber hinaus hat die Consulta die nach spanischem Vorbild vorgesehenen kurzen Sperrlisten geöffnet. Aber ohne die beiden anderen von Renzi ins Feld geführten Modelle abzulehnen: Korrektes Mattarellum und Doppelschicht nach dem Vorbild der Bürgermeister.

Auch, weil „es kein vom Verfassungsgericht verordnetes Musterwahlrecht gibt“. In der Praxis werden feste Präferenzen und Listen zugelassen: Das ist das Erkennungszeichen des spanischen Systems, von dem in den letzten Wochen als neues italienisches Wahlgesetz die Rede ist.

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