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Das Monti-Manöver ist Gesetz

Okay, das Vertrauen der Regierung in die Vorschrift des Senats, das sich mit 257 Ja und 41 Nein äußerte - Jetzt fehlen nur noch die Unterschrift des Präsidenten der Republik und die Veröffentlichung im Amtsblatt, dann steht der Erlass endgültig staatliches Recht.

Das Monti-Manöver ist Gesetz

La Wirtschaftsmanöver der Regierung Monti hat seinen Prozess im Parlament abgeschlossen. Der Senat hat dem Maßnahmenpaket, auf das der Vorstand sein Vertrauen gesetzt hat, endgültig grünes Licht gegeben 257 ja und 41 nein. Das Dekret wird nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten der Republik und der Veröffentlichung im Amtsblatt endgültig in staatliches Recht umgewandelt. Sie stimmten für Pdl, Pd, Third Pole und National Cohesion. Dagegen sind neben der Liga auch IDV und Svp. Letzten Freitag der Text wurde im Parlament mit 402 Ja-, 75 Nein- und 22 Enthaltungen angenommen.

Auch dieses Mal, obwohl das Endergebnis immer noch positiv ist, Die Regierung lässt mehrere Stimmen auf der Straße verglichen mit der ersten Vertrauensabstimmung (vom 17. November nach der Amtseinführung): Waren es in Montecitorio 61, so sind es im Palazzo Madama 24. „Der Senat hat das Dekret endgültig angenommen, und ich freue mich darüber“, kommentierte Prime Minister Mario Monti verlässt das Klassenzimmer. Vor der Abstimmung war der Ministerpräsident sprach vor der Versammlung des Palazzo Madama die Richtigkeit und Nützlichkeit der neuen Maßnahmen zu beanspruchen.

Lassen Sie uns nun in Form eines Diagramms sehen, was die wichtigsten Neuerungen sind, die durch das heute genehmigte Manöver eingeführt wurden:

PENSIONEN

Anteiliger Beitrag für alle. Ab dem nächsten Jahr werden die Sozialversicherungsbeiträge nach der Beitragsmethode berechnet, die weniger vorteilhaft ist als die Gehaltsmethode. Grundsätzlich werden die tatsächlich gezahlten Beiträge und die durchschnittliche Lebenserwartung zum Zeitpunkt der Pensionierung berücksichtigt. Mit dieser Maßnahme, die heute von Sozialministerin Elsa Fornero bestätigt wurde, wird die Dini-Reform von 1995 auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet.

Abschaffung von Austrittsfenstern für Renten. Minister Fornero nannte sie „einen nutzlosen Byzantinismus“. Somit wird der durch das Manöver von 2010 geschaffene Mechanismus, der ein „Wirksamkeitsdatum“ von 12 Monaten für Arbeitnehmer und 18 für Selbstständige vorsah, nicht länger existieren.

Flexibilität im privaten Ausgehen. Frauen können zwischen 62 und 70 Jahren in den Ruhestand gehen, Männer zwischen 66 und 70, aber es gibt negative Anreize für diejenigen, die sich entscheiden, ihre Arbeit vorzeitig aufzugeben, und Anreize für diejenigen, die sich dafür entscheiden, zu bleiben. Wer sich bis zwei Jahre vor Vollendung des 62. Lebensjahres aus dem Erwerbsleben zurückzieht, wird dank einer Manöveränderung um 1 % statt um 2 % gekürzt. Nach zwei Jahren im Voraus „erhöht sich der jährliche Prozentsatz für jedes weitere Jahr im Voraus auf 2 Prozentpunkte bezogen auf zwei Jahre“.

Renten, weibliche Angestellte in der Privatwirtschaft und selbstständige Frauen. Ab dem kommenden Jahr müssen Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft 62 Jahre alt sein, um Anspruch auf Altersrente zu haben. Das Alter wird ab 63 auf 2014 und ab 65 auf 2016 Jahre angehoben. Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst (66 Jahre) wird 2018 eingeführt. Für selbstständige Frauen wird die Altersrente eingeführt 63 Jahre im Jahr 2012, 64 Jahre seit 2014 und 65 Jahre im Jahr 2016 erreichen. Auch in diesem Fall wird die Schwelle von 66 Jahren im Jahr 2018 erreicht.

Altersrenten. Ab 2012 benötigen Männer 42 Jahre und einen Monat Beiträge, Frauen 41 und einen Monat. Somit wird das mit der Reform von 2007 eingeführte "Quoten"-System abgeschafft.In jedem Fall haben diejenigen, die die Alters- und Beitragsdaueranforderungen bis zum 31. Dezember gemäß den vor dem Inkrafttreten des Manövers geltenden Rechtsvorschriften erfüllt haben, Zugang zu die Rentenleistung nach dem alten System und können bei dem Träger, dem sie angehören, eine Bescheinigung über diesen Anspruch beantragen.

Die Rentenreform setzt sich zudem das Ziel, bis 2022 ein Rentenalter von mindestens 67 Jahren zu erreichen. Ab dem nächsten Jahr wird das Alter also auf 66 Jahre für Männer und 63 Jahre für Frauen angehoben, mit einer glatten Kürzung um drei Jahre. Für Frauen wird das Alter alle zwei Jahre um ein Jahr angehoben, um 2018 eine Annäherung an die Männer zu erreichen. Für selbstständige Frauen wird es von 60 auf 63 Jahre steigen, um dann 66 2018 Jahre zu erreichen.

Renten und Inflation. Renten bis etwa 1.400 Euro (das Dreifache der Mindestversorgung) sind in den Jahren 2012 und 2013 von der Neubewertungssperre ausgenommen.

Erhöhung des Beitragssatzes für Handwerker und Gewerbetreibende. Der Beitragssatz der Handwerker und Gewerbetreibenden stieg 1,3 auf 2012 %, um dann jährlich um 0,45 % weiter zu steigen und 2018 die Schwelle von 24 % zu erreichen.

Goldene Renten, Solidaritätsbeitrag. Für goldene Renten kommt eine Abgabe von 15 %. Der Solidaritätsbeitrag gilt für den Teil, der 200 Euro pro Jahr übersteigt, und gilt bis zum 31. Dezember 2014.

Unfälle, gerechte Entschädigung und privilegierte Renten aus dienstlichen Gründen. Gerechte Entschädigungen und privilegierte Renten bei Arbeitsunfällen fallen weg, aber der Schutz durch die Pflichtversicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten bleibt bestehen. Drei Sektoren werden gerettet: Sicherheit, Verteidigung und öffentliche Hilfe.

STEUER AUF DAS ERSTE HAUS, DAS ICI-IMU KOMMT

Seit 2012 ist die Imu (Single Municipal Tax, eine föderalistische Variante der ICI-Frage) mit einem Satz von 0,4% angekommen. Der Abzug für die Zahlung des Imu auf die erste Wohnung erhöht sich um 50 Euro für jedes Kind unter 26 Jahren. Der Abzug steigt somit von 200 Euro auf maximal 400 Euro.

ABGESCHIRMTE KAPITALSTEUER

Abgeschirmtes Kapital unterliegt einer besonderen jährlichen Stempelsteuer von 4 Promille. Für 2012 wird der Satz auf 10 Promille festgesetzt, im Folgejahr steigt er auf 13,5 Promille. Die Steuer wird in zwei gleichen Raten gezahlt: die erste bis zum 16. Februar 2012 und die zweite bis zum 16. Februar 2013.

MWST.: SÄTZE ERHÖHT SICH AB OKTOBER 2012

Als Garant für die im Sommermanöver vorgesehenen Einsparungen durch die Kürzung der Steuervergünstigungen wird ab der zweiten Jahreshälfte 2012 die Mehrwertsteuer um zwei Prozentpunkte von 10 auf 12 % und von 21 auf 23 % erhöht. Jede Erhöhung der Mehrwertsteuersätze von 10 und 21 % um zwei Punkte (die somit auf 12 und 23 % übergehen würden) wird ab dem 2012. Oktober 2014 wirksam, nicht ab September. Ab dem 0,5. Januar XNUMX wird mit einem weiteren Anstieg um XNUMX % gerechnet.

STEMPELPFLICHT AUF JAHRESRECHNUNGSAUSZÜGEN

Ab dem 2012. Januar 34,20 wird für natürliche Personen die bereits für normale Bank- und Postgirokonten vorgesehene Stempelgebühr von 5.000 Euro auf Jahreskontoauszügen auch auf Sparbücher ausgeweitet. Für Einzahlungen unter 73,8 Euro ist die Gebühr nicht vorgesehen. Für Unternehmen und juristische Personen hingegen steigt die Steuer auf Girokonten von 100 auf XNUMX Euro im Jahr.

MINI-VERMÖGEN AUF FINANZPRODUKTE

Nahezu alle Finanzprodukte sind betroffen: Investmentfonds, Lebensversicherungen, Staatsanleihen, diverse Anleihen. Ab 2012 beträgt die Abgabe pro Jahr ein Promille, berechnet anteilig auf die Anlage und möglichst auf den Marktwert, nicht auf den Nenn- oder Rückzahlungswert. 1,5 beträgt der Satz 2013 Promille. Ausgenommen bleiben nur Krankenkassen, Pensionskassen und verzinsliche BVG-Wertpapiere mit einem Erstattungswert von weniger als 5 Tausend Euro.

Die wesentliche Neuerung in diesem Bereich ist die Aufhebung der bisher auf 1.200 Euro festgesetzten Höchstgrenze für Steuerpflichtige. Dagegen bleibt die Mindestgrenze unverändert bei 34,2 Euro, die gleiche Höhe wie die Stempelsteuer auf Girokonten. Schließlich gelten für natürliche Personen, die Anlagen im Ausland halten, der gleiche Satz und die gleiche Berechnungsmethode. Es gibt nur zwei Unterschiede: Die Promille-Abgabe wird auch für das laufende Jahr erhoben und ein bereits ins Ausland gezahltes Vermögen kann abgezogen werden.

EIGENKAPITAL VON 0,76 % AUF IMMOBILIEN IM AUSLAND

Eine Steuer von 0,76 % wird sofort auf den Wert von Immobilien erhoben, die sich im Ausland befinden und für die Nutzung durch natürliche Personen bestimmt sind, die im Staatsgebiet ansässig sind. Die Änderung des Manövers der Regierung sieht dies vor. Die Steuer zu zahlen ist der Eigentümer der Immobilie oder der Inhaber eines anderen dinglichen Rechts an derselben. Die Steuer wird auf den Wert der Immobilie berechnet und der Wert setzt sich aus den Kosten zusammen, die sich aus dem Kaufvertrag oder den Verträgen ergeben, andernfalls nach dem Marktwert, der am Ort, an dem sich die Immobilie befindet, beobachtbar ist. Eine Steuergutschrift ist in Höhe aller Vermögenswerte fällig, die in dem Staat eingezahlt wurden, in dem sich das der Made in Italy-Abgabe unterliegende Vermögen befindet.

Anti-Umgehungsverordnung: RÜCKVERFOLGBARKEIT FÜR TAUSEND EURO

Das Limit für die Nachverfolgung von Zahlungen wird auf 1.000 Euro reduziert. Auch Gehälter, Renten und Gebühren über 1.000 Euro müssen von der öffentlichen Verwaltung nicht bar gezahlt werden.

KRAFTSTOFFE, STANGATA IST BEREITS ANGEKOMMEN

Die Erhöhung der Verbrauchsteuern auf Kraftstoff ist bereits Realität. Der Anstieg ist beachtlich: Die Sätze für Benzin steigen auf 704,20 Euro (+8,2 Cent pro Liter), die für Diesel auf 593,20 Euro pro Tausend Liter (+11,2 Cent), die für Autogas auf 267,77 Euro pro Tausend Kilo (entspricht 147,27 Euro pro Tausend Liter) und das auf Methan für Pkw mit 0,00331 Euro pro Kubikmeter.

ERHÖHUNG DES STEMPELS FÜR SUPERCARS

Ab dem 2012. Januar 20 wird eine Supersteuer auf Luxusautos erhoben. Die Erhöhung beträgt 185 Euro für jedes Kilowatt über XNUMX. IRAP-NACHRICHTEN Die Steuerbefreiung der IRAP-Wirkung auf die Unternehmensergebnisse wird erwartet.

UNTERNEHMEN, FRAUEN UND JUNGE BESCHÄFTIGUNGSPRÄMIE

Durch die Festanstellung von Frauen und jungen Menschen unter 35 Jahren können italienische Unternehmen bei jedem neuen Vertrag 10.600 Euro abziehen. Die Zahl steigt auf 15.200 für Unternehmen in den Abruzzen, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien.

BANKEN: DER STAAT GARANTIERT VERBINDLICHKEITEN UND ANLEIHEN

Der Staat garantiert die Verbindlichkeiten der italienischen Banken und deren Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten, die dies beantragen, vorbehaltlich der Prüfung durch die Bank von Italien. Die Garantie gilt für einen Zeitraum zwischen 3 Monaten und fünf Jahren für Verbindlichkeiten und sieben Jahren für neu begebene Bankschuldverschreibungen.

STAATLICHE GARANTIEN FÜR DARLEHEN DER BANKITALIA AN BANKEN

Das Finanzministerium kann bis zum 30. Juni 2012 die staatliche Garantie für die von der Bank von Italien an italienische Banken und an Zweigstellen ausländischer Banken in Italien ausgezahlten Darlehen ausstellen, „um schwere Liquiditätskrisen zu bewältigen“.

HÖCHSTGRENZE FÜR GEHÄLTER IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG

Es entspricht der Vergütung des ersten Präsidenten des Kassationshofs (311 Euro). Auch für Manager von nicht börsennotierten Aktiengesellschaften wird eine Obergrenze festgelegt.

PROVINZEN, AUF WIEDERSEHEN VOM 31. MÄRZ 2013

Der neue Text legt fest, dass die amtierenden Organe bis zum 31. März 2013 auslaufen. Außerdem wurde die Frist, innerhalb derer die Funktionen der Provinzen auf die Gemeinden oder Regionen übertragen werden müssen, vom 30. April auf den 31. Dezember 2012 verschoben. Schließlich sieht die Änderung vor, dass die Regionen mit Sonderstatuten „sechs Monate“ Zeit haben, um ihre Vorschriften an die Änderungen des Manövers für die Provinzen anzupassen. Für die Autonomen Provinzen Trient und Bozen gilt die Regelung „nicht finden“ statt „Anwendung“.

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