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Arbeit, die sich verändert: Sozialleistungen, flexiblere Arbeitszeiten

Der Adapt-Bericht 2016 zu Tarifverhandlungen in Italien verzeichnet Erhöhungen von 1,27 % bei den Mindestlöhnen, auch wenn die qualitative Struktur der Prämien unverändert geblieben ist – Schichten und flexible Arbeitszeiten, die auf der Grundlage von Produktivitätszielen geregelt sind – Die Wohlfahrtskomponente wächst und die Aufmerksamkeit bezahlt, um die Work-Life-Balance zu erhöhen

Die wurde vorgestellt Dritter ADAPT-Bericht zu Tarifverhandlungen in Italien. Der Bericht befasst sich mit der Verlängerung von CCNLs und Unternehmensverträgen im Jahr 2016 und Gebietsverhandlungen im Tourismus, mit besonderem Augenmerk auf Lohnunterschiede, Arbeitsproduktivität und Forschung. 2016 wurden 24 Landestarifverträge, 22 Gebietstarifverträge und 370 Betriebsvereinbarungen untersucht.

La Bezahlung es wird auf allen Verhandlungsebenen als die am stärksten regulierte Angelegenheit bestätigt, während die Erhöhungen der Mindestlöhne im Vergleich zu 1,27 ein Wachstum von 2015 % verzeichneten. Darüber hinaus achten die Sozialpartner stärker auf die Variabilität der auf Unternehmensebene definierten Lohnerhöhungen. Die qualitative Struktur der 2016 analysierten Auszeichnungen bleibt jedoch praktisch unverändert, beobachten die Adapt-Forscher.

Die Regelung vonArbeitszeit sie ist sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht dynamisch. Schichten und flexible Arbeitszeiten werden hauptsächlich auf der Grundlage von Produktivitätszielen sowie der Vereinbarkeit von Lebens- und Arbeitszeiten geregelt. Dem Bericht zufolge respektieren die Tarifbestimmungen des Unternehmens stets das Gesetz und die von der CCNL festgelegten Mandate.

Auf der Vorderseite des Wohl bei Tarifverhandlungen gibt es eine quantitative, aber keine qualitative Entwicklung. Der Bericht weist auch auf die Verbreitung von Vertragsbestimmungen hin, die den Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, den Leistungsbonus ganz oder teilweise in Sozialleistungen umzuwandeln. Allerdings gibt es viele Fälle, in denen sich die Betriebsvereinbarung lediglich auf die einseitig oder ohnehin außerhalb der vertraglichen Austauschdynamik festgelegten Sozialpläne bezieht.

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