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Sind die Freunde zusammen? Die Regierung sagt Ja: „Okay für Besuche“

Die Regierung bringt die Kontroverse zum Schweigen und gibt eine erweiterte Definition des Begriffs „Joint“: Ab dem 4. Mai können sich Verlobte nach fast zweimonatiger Sperrung treffen

Sind die Freunde zusammen? Die Regierung sagt Ja: „Okay für Besuche“

Alles ist gut und endet gut. Ab dem 4. Mai können sich Freunde, Weggefährten und Stallfreunde wieder treffen. Dies wurde von der Regierung präzisiert, um die Kontroversen zum Schweigen zu bringen, die am 27. April die Verwendung des Begriffs „Verwandte“ betrafen, der im Dekret vom 26. April erwähnt wurde Die neuen Reisebestimmungen und das Wiedereröffnungskalender.

Fassen wir zusammen: Das dpcm prognostiziert das ab kommenden Montag Sie können innerhalb Ihrer eigenen Gemeinde und Region umziehen, um die "Verwandten" zu treffen von dem wir uns aufgrund des lLockdown verhängt, um die Infektionen durch Covid-19 einzudämmen. Tatsächlich gibt es sehr viele Bürger, die ihre Eltern, Geschwister und Freunde seit Mitte März nicht mehr gesehen haben, nachdem sie die Quarantänezeit jeweils in ihrer eigenen Wohnung oder ihrem Zuhause verbracht haben, ohne die Möglichkeit, sich zu bewegen. 

Der neue Erlass lockert die diesbezüglichen Beschränkungen, sieht aber dZwei strenge Bedingungen, die eingehalten werden müssen: Auch zu Hause muss ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter eingehalten und eine Maske getragen werden. Vorerst also keine Umarmungen, aber zumindest ein erster, schwacher Schritt in Richtung Rückkehr zu Normalität und Zuneigung.

Seit der Bekanntgabe des Erlasses ist jedoch ein neues Schlagwort geboren worden, das aus den sozialen Netzwerken auf die Homepages aller überregionalen Zeitungen gelangt ist.Es gab nur eine Frage: was bedeutet gemeinsam Zunächst schien es tatsächlich so, als beziehe sich das Dekret auf eine enge Definition des Begriffs, der Zusammenkünfte nur zwischen Verwandten ersten und zweiten Grades zulasse und Verlobte, Lebensgefährten, nicht durch „Vertrag“ verbundene Lebensgefährten (Ehe, tatsächliche oder zivile Lebensgemeinschaft) ausschließe Union). 

Am Nachmittag kam dann aber die gute Nachricht: Die Regierung hat präzisiert, dass der Begriff „gemeinsam“ „Verwandte und Verschwägerte, Ehepartner“, aber auch „Lebenspartner, feste Freunde, feste Zuneigung“ bedeutet. Mit anderen Worten, auch wenn keine Bindungen vor dem Gesetz bestehen, können Sie ab dem 4. Mai jeden Menschen treffen, mit dem Sie eine stabile emotionale Beziehung haben. Daher ist die richtige Interpretation die „erweiterte“. 

In den nächsten Tagen, erwartet die Regierung, wird ein Rundschreiben herausgegeben, das weitere Spezifikationen und Einzelheiten zu den erlaubten Bewegungen und Versammlungen enthält. Das Liebespaar atmet derweil erleichtert auf.

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