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Anleitung zum vorkompilierten 730: eine Website, ein Handbuch und Videos auf YouTube

Die Revenue Agency stellt eine Website online, die dem neuen vorkompilierten 730 gewidmet ist. - Eine Reihe von Erklärvideos, die auf der Website der Agentur und auf ihrem YouTube-Kanal veröffentlicht werden, ist ebenfalls eingetroffen. - Darüber hinaus kommt ein Vademecum von den Steuerbehörden: Hier sind die Antworten zu den 10 häufigsten in der Online-Steuererklärung.

Anleitung zum vorkompilierten 730: eine Website, ein Handbuch und Videos auf YouTube

Etwas mehr als 20 Tage nach Spielbeginn knipsen die Steuerbehörden ein Licht auf den vorkompilierten 730. Eigentlich zwei: eine Website gewidmet (komplett mit erklärenden Videos) und einem schriftlichen Vademcum. 

DER STANDORT

Das Finanzamt hat heute eine Website online gestellt, um den rund 20 Millionen Steuerzahlern, darunter Arbeitnehmer und Rentner, Orientierung zu geben, für die das neue Steuerinstrument im Jahr 2015 gedacht ist. 

Ein besonderer Bereich ist für die Unterstützungskanäle der Agentur reserviert: Zusätzlich zur Unterstützung durch die Gebietsbüros wird eine eigene Leitung auf dem Webmail-Kanal für schriftliche Antworten und eine Telefonleitung im Rahmen des Unterstützungsdienstes unter der Nummer 848.800.444 aktiviert mit oder ohne Termin.

Auch auf Twitter und YouTube hat der Fiskus ein Multimedia-Fenster eingerichtet, wo heute das Präsentationsvideo des vorgefertigten 730 Premiere feiert (abrufbar auf Website der Agentur oder seins YouTube-Kanal), worauf in den nächsten Tagen Tutorials folgen werden, um Steuerzahler bei der Auseinandersetzung mit der neuen Erklärung zu unterstützen. 

DAS VADEMECUM

Mit dem Rundschreiben 11/E stellt die Agentur klar, wie sich der Steuerzahler mit den vorab erstellten 730 verhalten soll. Hier finden Sie die Antworten auf die 10 am häufigsten gestellten Fragen. 

1) Für wen ist der vorkompilierte 730 gedacht? 

Das vorab erstellte Formular 730 wird Steuerzahlern zur Verfügung gestellt, die im Jahr 2014 Arbeitnehmer und Rentner sind und für die die Quellensteuerpflichtigen innerhalb der Fristen die Einzelbescheinigung an die Agentur gesendet haben. Um die vorab zusammengestellte Steuererklärung zu erhalten, müssen Sie außerdem das Formular 2013 oder das Unico-Formular für natürliche Personen oder das Unico-Mini-Formular für das Steuerjahr 730 eingereicht haben, auch wenn Sie über die Voraussetzungen verfügen, sich für das Formular 730 zu entscheiden.
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2) Wie greifen Sie auf Ihren vorkompilierten 730 zu?

Der Steuerzahler kann über die Website der Agentur direkt auf die vorgefertigte Erklärung zugreifen oder sich an seinen eigenen Steuerbevollmächtigten, ein Café oder einen Fachmann wenden. Im ersten Fall ist es erforderlich, die von der Agentur der Einnahmen ausgestellten Zugangsdaten des Telematikdienstes Fisconline oder die National Service Card zu verwenden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich über das INPS-Portal mit den vom Sozialversicherungsträger ausgestellten Dispositivausweisen zu authentifizieren. 

Die Aktivierung von Fisconline mit Freigabe des persönlichen Passworts und der PIN kann sowohl online über die Website der Agentur als auch bei jedem Finanzamt, auch über eine beauftragte Person oder telefonisch beantragt werden. Erfolgt die Anfrage durch die betroffene Person in einer Geschäftsstelle der Agentur, werden der erste Teil des PIN-Codes und das erste Zugangspasswort ausgegeben. Der zweite Teil der PIN kann vom Steuerzahler sofort direkt über das Internet eingezogen werden. 

Als Garantie für den Nutzer sieht das Verfahren vor, dass bei einer Online-Anfrage, per Telefon oder über eine beauftragte Person der erste Teil der PIN sofort ausgegeben und der zweite Teil mit dem ersten Zugangspasswort versendet wird per Post an den Wohnsitz des im Steuerregister eingetragenen Steuerpflichtigen.
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3) Von wem können wir Hilfe bekommen? 

Steuerzahler können sich an Caf, Steuerberater oder qualifizierte Fachleute wenden, denen sie eine Vollmacht für den Zugriff auf die vorab erstellte Erklärung und eine Kopie eines Ausweisdokuments vorlegen müssen.
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4) Welche Informationen enthält der vorkompilierte 730?

In einer Ad-hoc-Mitteilung werden neben Einkünften aus unselbständiger Arbeit, Renten o.ä. und Einbehalten auch die Daten von Familienangehörigen angegeben. Darüber hinaus enthält Teil D des vorab zusammengestellten Formulars 730 gelegentliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und andere sonstige Einkünfte, während Teil E Informationen zu einigen abzugsfähigen Ausgaben und abzugsfähigen Ausgaben enthält. 

Insbesondere enthält die vorkompilierte 730 die von einigen externen Stellen übermittelten Daten, wie z. B. Subjekte, die Agrar- oder Grundstückskredite vergeben, Versicherungsgesellschaften und Sozialversicherungsträger, von denen Zinsaufwendungsquoten bzw. relative Nebenkosten für laufende Hypotheken eingeholt werden , Lebensversicherungsprämien und Sozialversicherungsbeiträge. 

Etwaige Steuerüberschüsse und abzugsfähige Jahresraten für in Vorjahren angefallene Belastungen werden von der Steuererklärung des letzten Jahres abgezogen, dazu zählen beispielsweise Aufwendungen für Gebäudesanierung, Energieeinsparung und Ausstattung renovierter Gebäude. Das vorab erstellte Formular umfasst auch die Daten zu Grundstücken und Gebäuden, die aus der Erklärung des Vorjahres mit allen im Jahr 2014 eingetretenen Änderungen stammen.
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5) Wann muss die vorkompilierte 730 vorgelegt werden?

Ab dem 15. April finden Steuerzahler die 730 vorab zusammengestellt auf der Website der Agentur der Einnahmen in ihrem reservierten Bereich. Vom 7. Mai bis XNUMX. Juli ist es möglich, die Erklärung zu akzeptieren oder zu ändern und sie direkt über das Internet oder über einen Vermittler an die Agentur zu senden. 

6) Wie erhält jemand, der keinen Quellensteuerbevollmächtigten hat, den Restbetrag?

Auch Steuerzahler, die nicht über einen für die Anpassung erforderlichen Steuerbevollmächtigten (Arbeitgeber oder Sozialversicherungsträger) verfügen, können die vorab erstellte Erklärung vorlegen: In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung direkt durch die Steuerverwaltung. 

7) Kann auch das alte Papier 730 vorgelegt werden?

Ja, es ist weiterhin möglich, bis zum 7. Juli den regulären Antrag 730 einzureichen, ohne auf das vorgefertigte Formular zurückgreifen zu müssen. 

8) Kann die gemeinsame vorgefertigte Erklärung abgegeben werden? 

Für diejenigen, die letztes Jahr das gemeinsame 730-Modell vorgestellt haben und dieses Jahr die Voraussetzungen für die Verwendung des vorkompilierten 730 erfüllen, stellt die Revenue Agency eine einzige vorkompilierte Erklärung zur Verfügung. Es ist immer noch möglich, die Erklärung gemeinsam einzureichen, aber Sie müssen sich an Ihren Stellvertreter wenden, der Ihnen Steuerhilfe leistet, oder an ein Café oder einen qualifizierten Fachmann: Im ersten Jahr der experimentellen Inbetriebnahme ist dies die Einreichung der gemeinsamen, vorgefertigten Erklärung Eine direkte elektronische Übermittlung ist nicht gestattet. 

9) Wie funktionieren die Kontrollen? 

Wird der vorab erstellte 730 ohne Änderungen oder mit Änderungen, die keinen Einfluss auf die Ermittlung des Einkommens oder der Steuer haben, akzeptiert, wird die Dokumentenprüfung der vorab erstellten Gebühren, die der Agentur von Banken, Versicherungen und Sozialversicherungsträgern mitgeteilt wurden, nicht durchgeführt gegenüber dem Steuerzahler, noch wird eine Schätzung für Rückerstattungen vorgenommen, die 4 Euro übersteigen, sofern Abzüge für Familienangehörige und Überschüsse aus der vorherigen Erklärung vorliegen. 

Wenn die Rücksendung über einen Vermittler eingereicht wird, erfolgt die Dokumentenprüfung außerdem beim Caf oder dem Fachmann, der den Konformitätsstempel auf der Rücksendung angebracht hat. Die gleichen Vergünstigungen gelten auch, wenn die 730 über einen Vermittler mit den üblichen Methoden präsentiert wird. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, beim Steuerpflichtigen Kontrollen durchzuführen, um das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen zu überprüfen, die das Recht auf Abzüge, Abzüge und Vergünstigungen begründen. 

10) Was passiert, wenn der Vermittler einen Fehler macht?

Im Falle der Anbringung eines Visums zur Untreue (z. B. aufgrund der Nichtprüfung der abzugsfähigen Unterlagen oder der abzugsfähigen Kosten) ist der Vermittler zur Zahlung eines Betrags verpflichtet, der der Summe aus Steuern, Zinsen und Bußgeldern entspricht vom Steuerzahler verlangt wurden. Die Haftung der Vermittler ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Untreue des Visums auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Steuerpflichtigen beruht. 

Der Vermittler, der nach dem Absenden der Steuererklärung feststellt, dass er ein falsches Visum angebracht hat, muss den Steuerzahler benachrichtigen und der Agentur bis zum 10. November des Jahres, in dem die Unterstützung geleistet wurde, die Berichtigungserklärung zusenden. Beabsichtigt der Steuerpflichtige nicht, die neue Steuererklärung einzureichen, kann das Café oder der Gewerbetreibende die korrigierten Daten bis zum selben Datum dem Finanzamt mitteilen.

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