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Steuer, von der Verschrottung bis zum Ökobonus: Die Neuheiten 2018

Durch das neueste Haushaltsgesetz und den vorherigen Steuererlass wurden mehrere Neuerungen eingeführt: Einige Regeln wurden von Grund auf neu erstellt, und für andere ist eine Bestätigung eingetroffen, aber in einigen Fällen (die heimtückischsten) wurden die alten Regeln geändert.

Steuer, von der Verschrottung bis zum Ökobonus: Die Neuheiten 2018

Einkommensteuererklärung, Branchenstudien, Streichung von Steuerbescheiden, Rabatte und Prämien verschiedener Art. In puncto Besteuerung gibt es 2018 einige Neuerungen zu beachten. Einige wurden mit eingeführt das Haushaltsgesetz, andere mit dem vorherigen Steuerdekret. Zusammengenommen bilden sie ein Netzwerk, das nicht immer leicht zu entwirren ist.

Hier sind die wichtigsten Neuigkeiten.

GEWINNRENDITEN UND SEKTORSTUDIEN: NEUER KALENDER

Der Steuerkalender ändert sich. Im Jahr 2018 verschiebt sich der letzte Tag für die Einreichung der vorkompilierten 730 auf den 23. Juli, während die Frist für die Steuererklärung - das alte Unico-Modell - zusammen mit denen von Irap und 31 auf den 770. Oktober läuft.

Der Abschied von den Sektorstudien wurde um ein Jahr auf 2019 verschoben.

DIE VERSCHROTTUNG DER ORDNER KOMMT IM MAI ZURÜCK

Bis zum 15. Mai kann der Antrag auf Teilnahme an der neuen Abschaffung der Steuerbescheide gestellt werden, die sich diesmal über einen besonders langen Zeitraum von 2000 bis 2017 erstreckt. Erstauszahlungstermin ist der 30. Juni. Insgesamt wird es fünf Raten geben: Juli, September, Oktober und November 2018 sowie Februar 2019. Die ersten vier müssen 80 % der Schulden decken. Die Frist zum 15. Mai gilt auch für die sogenannten „Ausgefischten“, also Steuerzahler, die in der Vergangenheit Raten gefordert hatten und dann wegen Nichtzahlung die Leistung verwirkten.

DIE SCHWELLE FÜR UNTERHALTSBERECHTIGTE KINDER STEIGT IN DEN AUGEN DER STEUER

Ab 2019 wird die Einkommensgrenze, innerhalb derer erwerbstätige Kinder bis zum vollendeten 24. Lebensjahr steuerlich als unterhaltsberechtigt gelten, von 2.840 auf 4 Euro angehoben.

ECOBONUS, ACHTE AUF DEN KESSEL

Die Renovierungsrabatte und der Ökobonus wurden bis 2018 verlängert, der allerdings für Einbauten, Sonnenschutz und Klimaanlagen von 65 auf 50 % sinkt. Außerdem gilt der Rabatt nicht mehr für weniger effiziente Heizkessel (Energieklasse B). Für Kondensationsgeräte der Klasse A wird jedoch ein Steuernachlass von 50 % gewährt, der sich auf 65 % erhöht, wenn auch fortschrittliche Wärmeregulierungssysteme wie Heizkörperventile eingebaut werden.

SISMABONUS AUCH FÜR EIGENTUMSWOHNUNGEN

Auch der Sismabonus wurde refinanziert, der mit den anderen Rabatten bei Eigentumswohnungsarbeiten vereinheitlicht wird. Im letzteren Fall beträgt der Bonus 80 %, wenn die Eingriffe den Übergang in eine niedrigere seismische Risikoklasse ermöglichen, und 85 %, wenn die Verbesserung zwei Klassen beträgt.

DIE NACHRICHTEN VON INDUSTRIE 4.0

Unternehmen können von einer Steuergutschrift in Höhe von 50 % der Ausgaben für die digitale Schulung von Mitarbeitern profitieren.

Investitionsanreize bestätigt:

  • die Hyper-Abwertung für den Süden bleibt bei 250 %;
  • Super-Abschreibung fällt stattdessen von 140 % auf 130 %.

EINSTELLUNGSBONUS

Ab dem 2018. Januar 3 beginnt die dreijährige Beitragsermäßigung wieder für Betriebe, die junge Menschen einstellen. Im ersten Jahr werden die Beiträge für die Einstellung von Jugendlichen unter 35 Jahren halbiert, bei einer Höchstgrenze von 29 Euro. Ab dem kommenden Jahr sinkt das Höchstalter für den Zugang zur Erleichterung auf XNUMX Jahre.

Mit dem Südbonus, der für die Einstellung von Einwohnern einer der acht südlichen Regionen (Abruzzen, Molise, Kampanien, Basilikata, Sizilien, Apulien, Kalabrien und Sardinien) konzipiert ist, kann der Beitragsrabatt im ersten Jahr auf bis zu 100 % steigen unter und über 35 Jahren, sofern sie nicht mindestens sechs Monate einer geregelten Erwerbstätigkeit nachgegangen sind.

WEB-STEUER

Die digitale Transaktionssteuer steigt von 6 %, die vom Senat festgelegt wurden, auf 3 %. Außerdem wird es, anders als anfangs angenommen, nicht auf den E-Commerce ausgedehnt. Dort Web Tax, in Form der Quellensteuer, betrifft nur Personen, die mehr als 3.000 Transaktionen im Kalenderjahr durchführen. Das Inkrafttreten bleibt am 2019. Januar 190, aber basierend auf aktualisierten Zahlen steigen die geschätzten Einnahmen auf 112 Millionen pro Jahr. Eine Steigerung der Einnahmen gegenüber den XNUMX wird in der vom Senat freigegebenen Version erwartet.

BUS- UND FS-ABONNEMENT, ERMÄSSIGUNGEN BEI DER ANKUNFT

Beim Kauf von Bus-, U-Bahn- und Bahn-Abonnements für den öffentlichen Nah-, Regional- und Überlandverkehr gibt es einen Steuernachlass von 19 % auf die anfallenden Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro. Der wirkliche Nutzen kommt jedoch erst mit der Deklaration 2019.

GARTEN-BONUS

Auch 36 % Rabatt sind unterwegs bei einem maximalen Aufwand von 5 Euro für die Begrünung von nicht überdachten Flächen bestehender Gebäude und Grundstücke. Der Bonus kann auch zum Bau von Bewässerungssystemen, Brunnen, Gründächern und hängenden Gärten verwendet werden.

WENIGER MWST. AUF KONZERTE, STEUERGUTSCHRIFT KOMMT KREATIVITÄT AN

Die Mehrwertsteuer auf Konzertkarten sinkt auf 10 %. Eine Steuergutschrift von 30 % wird auch für diejenigen eingeführt, die innovative Kulturunternehmen gründen und Apps und Projekte für die virtuelle Realität entwickeln. Schließlich wird eine Steuergutschrift von 20 Euro für neue unabhängige Buchhandlungen und 10 Euro für die anderen gewährt.

KOSTENMESSER

Steuerpflichtige können die Daten des Spendometers jährlich oder halbjährlich übermitteln und die Fehler bis Februar 2018 korrigieren.

IRI

Die Einkommensteuer von 24 % für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (IRI) wird um ein Jahr verschoben.

TROCKENER GUTSCHEIN

Der pauschale 10%-Gutschein auf geförderte Mieten bleibt, aber am Ende ist die angestrebte Ausweitung auf Ladenlokale ausgeblieben.

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