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Taxman: 60 „ruhende“ Umsatzsteuer-Identifikationsnummern außerhalb von Vies

Geisterexporteure? Die Agentur der Einnahmen verschickt 60 Briefe, um den Ausschluss vom Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem zwischen den EU-Ländern mitzuteilen - Es gibt 60 Tage, um den Ausschluss zu vermeiden - Nach dem Ausschluss ist es jedoch möglich, zurückzukehren

In den nächsten Tagen erhalten rund 60 MwSt.-Inhaber ein Schreiben der Agentur für Einnahmen, in dem sie darüber informiert werden, dass sie aus dem Vies-Archiv (Vat Information Exchange System), dem System zum Austausch von MwSt.-Informationen zwischen EU-Ländern, gelöscht werden.

Die Mitteilung wird insbesondere von Mehrwertsteuersubjekten erhalten, die ab dem ersten Quartal 2015 keine zusammenfassenden Listen vorgelegt haben und die "Merkmalen offensichtlicher Inaktivität aufweisen", präzisiert die Agentur in einer Pressemitteilung. Der Vorgang ist das Ergebnis einer ersten Kontrollphase in der Datenbank der Wirtschaftsbeteiligten, die zur Durchführung innergemeinschaftlicher Vorgänge befugt sind.

WARUM AUSSCHLUSS ERFOLGT

Steuerprüfungen von im Vies-Archiv registrierten MwSt.-Subjekten finden statt, nachdem die Registrierung bereits erfolgt ist, da sie nicht mehr den Beginn des innergemeinschaftlichen Betriebs vorbereiten. Anschließend überprüft die Agentur die regelmäßige Vorlage der zusammenfassenden Listen und löscht diejenigen aus der Datenbank, die in vier aufeinanderfolgenden Quartalen nicht einmal eine eingereicht haben.

Die Analyse ermöglichte es, die Steuerzahler zu identifizieren, die sich in diesem Zustand befinden und daher den Ausschlussbescheid erhalten werden.

STRASSE VERRIEGELT, ABER NICHT FÜR IMMER

Der wirksame Ausschluss der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt 60 Tage nach Erhalt der Mitteilung. In diesem Zeitfenster kann sich der Steuerzahler, der an der Aufrechterhaltung der Registrierung interessiert ist, in jedem Fall an das Büro der Agentur der Einnahmen wenden, um die Dokumentation über die durchgeführten innergemeinschaftlichen Transaktionen oder angemessene Informationen über die laufenden oder noch durchzuführenden Transaktionen bereitzustellen.

Darüber hinaus wirkt sich ein Ausschluss nicht auf die Möglichkeit aus, einen neuen Eintrag in die Datenbank direkt elektronisch über Fisconline oder Entratel oder über bestimmte Subjekte zu beantragen. Die Überprüfungen des Vies-Archivs werden auch in den kommenden Monaten fortgesetzt.

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