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Elektronische Rechnung: Die Finanzbehörden belohnen die Rückverfolgbarkeit ab 30 Euro

Wer nachvollziehbare Tools für alle Transaktionen über 30 Euro nutzt, kann ab dem kommenden Jahr von einer einjährigen Reduzierung der Veranlagungsfristen profitieren - Als Nachweis der Regelkonformität ist das agilste Tool die elektronische Rechnung, was jedoch (zwischen private ) optional bleibt.

Ab dem 2017. Januar 30 erhalten Unternehmen und Selbständige, die rückverfolgbare Zahlungsinstrumente für alle Transaktionen über XNUMX € verwenden, einen Steuervorteil von der Agentur für Einnahmen: die Verkürzung der Bemessungsfrist um ein Jahr. Dies wurde durch einen Erlass des Finanzministeriums vom 4. August festgelegt und am 6. September im Amtsblatt veröffentlicht.

für nachvollziehbare Werkzeuge wir meinen nicht nur Kredit- oder Debitkarten, sondern auch Bank- oder Postüberweisungen sowie nicht übertragbare Bank-, Bank- oder Postschecks.

Es ist wichtig zu betonen, dass, um von der Reduzierung der Beurteilungszeiträume zu profitieren, genau alle Transaktionen über 30 Euro (ein- und ausgehend) müssen nachvollziehbar sein. Das bedeutet, dass bereits eine einmalige Barzahlung von mehr als 30 Euro den Erhalt der Leistung verhindert.

Selbstverständlich muss der Steuerzahler gegenüber den Steuerbehörden nachweisen, dass er die Vorschrift eingehalten hat. Der einfachste Weg, dies zu tun, ist die Verwendung die elektronische Rechnung, die jedoch – zwischen Privatpersonen – fakultativ bleibt.

Denjenigen, die sich dafür entscheiden, es zu verwenden, sollten die Steuerbehörden das zur Verfügung stellen Austauschsystem, das gleiche Tool, das für elektronische Rechnungen verwendet wird (in diesem Fall obligatorisch) gegenüber der öffentlichen Verwaltung. Dabei erhält die Agentur umgehend alle benötigten Daten.

Wer stattdessen auf die elektronische Rechnung verzichtet, kann der Meldepflicht nachkommen durch elektronische Übermittlung aller Daten an die Agentur der Einnahmen in Bezug auf ausgestellte und erhaltene Rechnungen.

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