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Edison: Das obligatorische Übernahmeangebot für Alerion läuft

In der Nacht teilte die Gruppe mit, dass die Tochtergesellschaft Eolo Energia Consob die Dokumente für den Start des obligatorischen totalitären Angebots für Alerion-Aktien vorgelegt habe.

Edison: Das obligatorische Übernahmeangebot für Alerion läuft

Edison gab im Namen von Eolo Energia bekannt, dass das Pflichtangebotsdokument auf der Alerion saubere Energie, das Unternehmen, das in der Produktion von Windenergie tätig ist und über das ein Wettbewerb mit Fri-El um die Kontrolle läuft. Consob hatte Eolo (kontrolliert von Edison) am 2. Dezember aufgefordert, die erforderlichen Unterlagen für das obligatorische Übernahmeangebot vorzulegen, nachdem die Gruppe mitgeteilt hatte, dass sie aufgrund der mit F2i unterzeichneten Aktionärsvereinbarungen einen Gesamtanteil von 38,9 % erreicht hatte die Alerion-Hauptstadt. „Insgesamt – so die am 2. Dezember veröffentlichte Pressemitteilung – wurden 3.288.137 Aktien eingebracht, was 7,545 % des Kapitals von Alerion entspricht. Unter Berücksichtigung der während der Angebotsfrist getätigten Käufe in Höhe von insgesamt 6.665.288 Aktien entsprechend 15,295 % (davon heute 16.592 Aktien zum Angebotspreis von 2,46 Euro je Aktie gekauft) sowie der entsprechenden von F2i gehaltenen Aktien von 6.985.856 gleich 16,030 %, der Prozentsatz erreicht 38,860 % des Kapitals“. Eine Schwelle über der 30%-Grenze, ab der die Verpflichtung zum öffentlichen Angebot zum Schutz von Kleinaktionären ausgelöst wird.

Edison hat in den letzten Tagen erklärt, dass das von seiner Tochtergesellschaft Eolo Energia geförderte Übernahmeangebot gegenüber dem Angebot von FRI-EL Vorrang hat, und daher angekündigt, dass die Alerion-Aktionäre, die das vollständige Übernahmeangebot von FRI-EL gezeichnet haben, dies vorbehaltlich des Widerrufs tun können ihrer Annahme, treten Sie dem beiEolo-Angebot vom 9. bis 15. Dezember. Tatsächlich betrachtet Eolo Energia seine eigene als vorherrschend, da seine Beteiligung höher ist als die von FRI-EL und folglich geeignet sein sollte, das Ergebnis der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung von Alerion und insbesondere derjenigen in Bezug auf die Ernennung sicherzustellen und Widerruf des VR .

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