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EasyJet: Kartellstrafe von 2,8 Millionen

Nach Angaben der Behörde hätte das Unternehmen nach dem ersten Lockdown die Pandemie als Vorwand genutzt, um Flüge kurzfristig zu stornieren und die Verbraucher unzureichend zu informieren. Das Unternehmen bestreitet jedoch die Vorwürfe und wird Berufung einlegen

EasyJet: Kartellstrafe von 2,8 Millionen

L 'Antitrust- Italiener bestraft EasyJet für 2,8 Millionen Euro. Wie aus hervorgehtneustes Bulletin der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde betrifft die von der britischen Fluggesellschaft beanstandete unlautere Geschäftspraxis die Annullierung vieler Flüge in der Zeit nach dem ersten Lockdown. Dies sind die Wochen nach dem 3. Juni letzten Jahres, als es nach monatelanger Haft endlich möglich war, in Italien und im Ausland umzuziehen.

Im Wesentlichen behauptet das Kartellamt, dass EasyJet hat nutzte die Pandemie als Vorwand, um Flüge zu stornieren mit wenig Vorankündigung und Bereitstellung unzureichender Informationen für die Verbraucher.

In Wirklichkeit zeigt die Behörde nicht mit dem Finger auf Absagen, sondern dagegen mangelnde Transparenz des Unternehmens, das seine Kunden nicht ordnungsgemäß über ihr Recht auf Ticketrückerstattung informierte.

Tatsächlich würde EasyJet zunächst einen Gutschein anbieten, der sekundär auf die Möglichkeit hinweist, den stornierten Flug durch einen Alternativflug zu ersetzen.

Darüber hinaus hätte das Unternehmen nach Ansicht der Kartellbehörde erstellt Schwierigkeiten für Verbraucher, die eine Rückerstattung beantragen statt Gutschein.

EasyJet bestreitet die Anschuldigungen und hat bekannt gegeben, dass es gegen die kartellrechtliche Maßnahme Berufung einlegen wird, die es für unbegründet hält.

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