Ab zu den Bußgeldern. Ab Freitag, 6. März Eltern, die keine Sicherheitsvorrichtungen oder Sitze für Kinder unter 4 Jahren gekauft haben, werden mit einer Geldstrafe belegt. Die Zeit der straflosen Anpassung an die neue Gesetzgebung ist abgelaufen und wer der Pflicht nicht nachkommt, muss mit empfindlichen Strafen, Punkteabzug und im Wiederholungsfall mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen Lizenz für bis zu 2 Monate.
ANTI-ABANDONMENT-GERÄTE: DIE REGELN
Es trat am 7. November in Kraft das Gesetz, das diejenigen, die Kinder unter 4 Jahren mit dem Auto befördern, verpflichtet, sich mit Vorrichtungen gegen das Verlassen auszurüsten in der Lage sein, den Eltern ihre Anwesenheit zu signalisieren und zu warnen, falls der Minderjährige im Fahrzeug vergessen wird.
Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Autositz der neuen Generation zu kaufen und erhebliche Geldbeträge auszugeben. Die Gesetzgebung spricht nur von Geräte, die in der Lage sind, „sich bei jedem Gebrauch automatisch zu aktivieren ohne dass der Fahrer weitere Maßnahmen ergreifen muss“ und müssen im Falle des Verlassens optische und akustische oder „visuelle und vibrierende“ Signale senden, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Fahrzeugs wahrnehmbar sind. Die Produkte müssen nicht zugelassen werden, die Konformitätsbescheinigung des Herstellers ist ausreichend. Im Zweifel über die Website des Verkehrsministeriums gibt es eine ausführliche Anleitung.
ANTI-ABANDONMENT-GERÄTE: BONUS UND RÜCKERSTATTUNG
Die Regierung hat eingeführt ein Bonus in Höhe von 30 Euro, für diejenigen, die Geräte oder Autositze kaufen müssen. Diejenigen, die die Produkte bereits gekauft haben, können eine Rückerstattung beantragen. Beides ist notwendig einen Antrag stellen bis 20. April auf der Sonderseite des Verkehrsministeriums, aber Vorsicht: Es stehen nur 2 Millionen Euro zur Verfügung. Nach Erschöpfung werden die Kosten vollständig von den Eltern getragen.
Was den Bonus allein anbelangt, wird den Antragstellern ein elektronischer Gutschein ausgestellt, der innerhalb eines Monats nach seiner Ausstellung eingelöst werden kann.
ANTIBANDONMENT-VORRICHTUNGEN: Bußgelder
Die vom Verkehrsministerium zur Verfügung gestellte Frist von vier Monaten zur Erfüllung der neuen Verpflichtungen läuft am 5. März um 6:XNUMX Uhr ab. Ab dem XNUMX. März können diejenigen, die noch keinen Kindersitz oder eine Abbruchsicherung eingebaut haben, auf einen stoßen variable Geldstrafe von 83 bis 333 Euro. Der Betrag reduziert sich auf 58-100 Euro, wenn das Bußgeld innerhalb von 5 Tagen bezahlt wird.
Nicht nur das: auch geplant Abzug von 5 Punkten von der Lizenz. Im Wiederholungsfall, also wenn in zwei Jahren zwei Straftaten begangen werden, droht einem die Führerscheinentzug für einen Zeitraum von 5 Tagen bis zu zwei Monaten.
