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Kulturdekret, der Kunstbonus kommt: 65 % Steuergutschrift für Gönner

Jede Privatperson, die dem Staat Mittel für die Restaurierung von Kulturgütern spendet, kann eine Steuergutschrift in Höhe von 65 % der gespendeten Summe erhalten, die über einen Zeitraum von drei Jahren rückzahlbar ist. Das Dekret führt außerdem eine Steuergutschrift von 30 % für Umstrukturierungsmaßnahmen ein des Hotelvermögens, hinzu kommt der Anreiz zur Digitalisierung.

Kulturdekret, der Kunstbonus kommt: 65 % Steuergutschrift für Gönner

30 % Steuergutschrift für die Renovierung von Hotels und 65 % für private Spenden, die zur Restaurierung von Kulturgütern beitragen. Dies sind die wichtigsten Neuerungen, die heute von der Regierung mit dem Kulturdekret eingeführt wurden.

„Weitere Steuersenkungs- und Vereinfachungsmaßnahmen, um unserem Land die Qualitäten zurückzugeben, für die es anerkannt ist – kommentierte der Staatssekretär des Premierministers, Graziano Delrio, am Ende des Ministerrates –. Die Bestimmung passt in den Stil der Regierung: Wir erlassen Verordnungen, um die dringendsten Probleme zu lösen und den Tourismus wieder in Gang zu bringen, aber dann starten wir eine Konsultation, die – im Falle des Tourismus – in sechs Monaten zu einer vollständigen Umstrukturierung des Sektors führen wird . Aber in der Zwischenzeit war es wichtig, steuerliche Anreize zu geben.“

Der Minister für Kulturerbe und Tourismus, Dario Franceschini, präzisierte, dass der Anreiz für die Digitalisierung von Tourismusunternehmen zu der Steuergutschrift von 30 % für die Renovierung der Hotelanlagen hinzukommt. Boni, die außerdem kumulativ sind.

Kernstück der Regelung ist jedoch der sogenannte „Kunstbonus“: Jede Privatperson, die dem Staat Mittel für die Restaurierung des Kulturerbes spendet, kann sich über eine Steuergutschrift in Höhe von 65 % der gespendeten Summe freuen. die über drei Jahre zurückgezahlt werden können. 

Die Maßnahme sieht daher „Erleichterungen für Mäzenatentätigkeiten vor, nicht für Sponsoring oder andere Dinge – erklärte Franceschini –. Wir sprechen von einer Spende an die Öffentlichkeit, die derzeit einen fast unbedeutenden Abzug hat, während wir uns mit der Kunstprämie auf eine Stufe mit Ländern wie Frankreich stellen, wo das Mäzenatengesetz außergewöhnliche Ergebnisse gebracht hat.“ 

Der Minister sagte daher, er lehne die „späten ideologischen Tabus“ beim Eintritt von Privatpersonen in die Kultur ab, „denn wenn ein Privatmann einen Beitrag leisten will, muss er mit offenen Armen empfangen werden und wir bieten ihm mit einer Steuer einen Steueranreiz.“ Gutschrift von 65 %, die über drei Jahre abgeschrieben wird, maximal 5 Promille des Umsatzes von Unternehmen oder 15 % des steuerpflichtigen Einkommens der Privatperson. So können auch wichtige Spenden getätigt werden.“

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