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Europäisches Urheberrecht: So ändert sich das Urheberrecht (VIDEO)

Was ändert sich für die Webgiganten mit der neuen, vom Europäischen Parlament verabschiedeten Richtlinie? Was gibt es Neues für Journalisten und Verlage? Beinhaltet das Drehen an der Schraube auch Meme und Satire? Gibt es wirklich eine „Link Tax“? Diese Fragen beantwortet der aktuelle FIRSTonline Videoguide

Europäisches Urheberrecht: So ändert sich das Urheberrecht (VIDEO)

Am 26. März hat das Europäische Parlament die europäische Urheberrechtsrichtlinie gebilligt, die die neuen Urheberrechtsregeln enthält. Der ursprüngliche Text – der 2016 von der Kommission verfasst wurde, um Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2001 zu aktualisieren – wurde im Laufe der Zeit mehrfach geändert. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Europäischen Rates zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, wonach die Länder der Union zwei Jahre Zeit haben, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Hier ist eine Zusammenfassung dessen, was die neuen europäischen Regeln zum Urheberrecht vorsehen.

1) NACHRICHTEN FÜR DIE RIESEN DES WEB

Giganten wie Google, Facebook und YouTube müssen denjenigen, die Urheberrechte an den im Netz verwendeten Inhalten besitzen, eine faire Entschädigung zahlen.

Nicht nur das: Die großen Online-Plattformen müssen auch das von den Nutzern hochgeladene Material automatisch filtern und das urheberrechtlich geschützte entfernen.

Künstler können von den Verwertern ihrer Werke eine zusätzliche Vergütung verlangen, wenn die ursprünglich gezahlte Gebühr im Vergleich zu den daraus resultierenden Vorteilen als „unverhältnismäßig“ niedrig angesehen wird.

2) GIBT ES AUSNAHMEN?

Ja, KMU und Startups mit weniger als 5 Millionen Unique Usern pro Monat und weniger als 10 Millionen Umsatz pro Jahr unterliegen weniger strengen Beschränkungen als große Plattformen.

3) WAS ÄNDERT SICH FÜR VERLAGE UND JOURNALISTEN?

Zeitungsverlage werden in der Lage sein, von Nachrichtenaggregatoren genutzte Content-Deals auszuhandeln.

Journalisten hingegen werden dank der neuen Urheberrechtsregelung berechtigt, einen Teil der Einnahmen zu kassieren, die ihr Verlag verdient hat.

4) WAS ÄNDERT SICH FÜR MEME UND GIF?

Für Memes und GIFs ändert sich nichts: Sie bleiben außerhalb der EU-Richtlinie. Dasselbe gilt für Material, das in nichtkommerzielle Online-Enzyklopädien (wie Wikipedia) oder Open-Source-Software-Sharing-Plattformen (wie GitHub) hochgeladen wird.

5) GIBT ES WIRKLICH EINE LINKSTEUER?

Nein, die Linksteuer ist eine Fake News. Die EU-Richtlinie erlegt den Benutzeraktivitäten keine Kosten oder Beschränkungen auf.

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