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Mehrwertsteuermitteilungen, die Verlängerung ist offiziell: gesendet am 12. Juni

Die lang erwartete Verlängerung, die die Frist vom 31. Mai auf die zweite Woche des nächsten Monats verschiebt, kam daher mit der Unterzeichnung des lang erwarteten Dekrets durch den Wirtschaftsminister Pier Carlo Padoan und den Premierminister Paolo Gentiloni.

Mehrwertsteuermitteilungen, die Verlängerung ist offiziell: gesendet am 12. Juni

Nach wochenlangen Versprechungen und Ungewissheiten trifft die offizielle Ankündigung ein, die Mitteilung der Daten der periodischen Mehrwertsteuerzahlungen für das erste Quartal des Jahres muss bis zum 12. Juni gesendet werden.

Die lang erwartete Verlängerung, die die Frist vom 31. Mai auf die zweite Woche des nächsten Monats verschiebt, kam daher mit der Unterzeichnung des lang erwarteten Dekrets durch den Wirtschaftsminister Pier Carlo Padoan und den Premierminister Paolo Gentiloni.

Die Bestimmung wurde vom Rechnungshof registriert und soll in den nächsten Stunden im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Den Bitten der Wirtschaftsprüfer, die nach den zahlreichen Rückschlägen der letzten Monate lautstark um eine Terminverschiebung gebeten hatten, wurde, wenn auch nur teilweise, stattgegeben.

Daher müssen die Mehrwertsteuerzahler bis zum 12. Juni die Übermittlung von Daten über periodische Mehrwertsteuerzahlungen, die in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres geleistet wurden, elektronisch direkt oder über Vermittler übermitteln. Eine Erfüllung, die erst in diesem Jahr nach der Zustimmung der Steuerdelegation im Zusammenhang mit dem Manöver von 2017 erstmals stattfand. Dieselbe Bestimmung, die den jährlichen Ausgabenzähler endgültig zurückzog und an seiner Stelle zwei neue Verpflichtungen einführte: die Übermittlung von Daten ausgestellter und erhaltener Rechnungen und Daten über periodische Zahlungen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer.

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