Ab dem 8. März 2020 hat der Ratsvorsitz neue Maßnahmen zur Eindämmung des epidemiologischen Notfalls COVID-19 in den sogenannten roten Gebieten und im gesamten Staatsgebiet beschlossen.
In ganz Italien gibt es:
- die Aussetzung von Demonstrationen, Veranstaltungen und Shows jeglicher Art, einschließlich Kino- und Theatershows, die an öffentlichen oder privaten Orten stattfinden;
- die Aussetzung des öffentlichen Öffnungsdienstes von Museen und anderen Instituten und Kulturstätten im Sinne von Art. 101 des Kulturerbe- und Landschaftsgesetzes, gemäß Gesetzesdekret vom 22. Januar 2004, Nr. 42 (also einschließlich Museen, Archive, Bibliotheken, archäologische Stätten und Parks).
Quelle MIBAC