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Brexit und Aufenthalt im Vereinigten Königreich: So beantragen Sie den „Settled Status“

Seit dem 21. Januar ist der Dienst zur Beantragung eines Daueraufenthalts im Vereinigten Königreich aktiv, der es ermöglicht, die bestehenden Rechte auch nach dem Brexit aufrechtzuerhalten. - An dem Verfahren werden 700 Italiener und 3,5 Millionen Europäer beteiligt sein - Die britische Regierung garantiert die Einhaltung der Regeln auch im Falle eines No-Deals – Hier finden Sie alle Informationen

Brexit und Aufenthalt im Vereinigten Königreich: So beantragen Sie den „Settled Status“

Die praktischen Folgen des Brexit beginnen sich abzuzeichnen, auch wenn die Modalitäten des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union noch unbekannt sind. Offiziell beginnt der Brexit, sofern es nicht zu sensationellen Verschiebungen kommt, am 29. März um Mitternacht, und europäische Bürger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich müssen bis zu diesem Datum bereit sein. Als? Anfordern der „settled status“, d. h. der Status eines ständigen Wohnsitzes im Vereinigten Königreich, mit dem es möglich sein wird, nach der offiziellen Scheidung in London zu bleiben und die gleichen Rechte wie heute zu behalten.

Die Möglichkeit, den Antrag auf „Settled Status“ einzureichen, besteht seit dem 21. Januar und wird 3 Millionen europäische Bürger einbeziehen, darunter 700 Italiener.

Die Initiative ist im Zusammenhang mit dem mit der EU ausgehandelten Abkommen, demselben Abkommen, vorgesehen letzte Woche vom britischen Parlament entschieden abgelehnt. Den Ankündigungen zufolge bedeutet die Ablehnung allerdings keinen Rückschritt in der Sache. Daher bleiben die Kriterien für den dauerhaften Wohnsitz auch im Falle eines No-Deals gleich.

Brexit und geregelter Status: Wer kann ihn beantragen?

Der Status „Settled“ kann von Personen beantragt und erhalten werden, die seit mindestens 5 Jahren in Großbritannien ansässig sind. Wer sich weniger als 5 Jahre auf der anderen Seite des Ärmelkanals aufhält, kann das erhalten „vorab festgelegter Status“, d. h. das Recht, im Vereinigten Königreich zu bleiben, bis er die für die Erlangung des „settled status“ erforderlichen fünf Jahre erreicht hat.

Es gelten die Bedingungen:

  • für diejenigen, die bereits im Vereinigten Königreich wohnen,
  • für diejenigen, die bis zum 28. März 2018 (dem Tag vor dem offiziellen Brexit) im Vereinigten Königreich ankommen, im Falle eines No-Deal,
  • für diejenigen, die bis zum 29. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich ankommen, sofern die Vereinbarung nicht eingehalten wird.

BREXIT UND ABGESETZTER STATUS: SO STELLEN SIE DEN ANTRAG EIN

Der Settled Status-Antrag kann online per PC, Smartphone oder Tablet eingereicht werden. Derzeit ist die App nur für Android verfügbar, die Regierung arbeitet jedoch mit Apple zusammen, um sie auch für iOS verfügbar zu machen.

Dazu benötigen Sie:

  • ein Ausweisdokument;
  • ein „Wohnsitznachweis“
  • eine Strafregisterauskunft.

Ab dem 30. März (und damit dem Tag nach dem offiziellen Brexit) kann der Antrag auch per Post eingereicht werden.

Es bleibt bis zum 30. Juni 2021 Zeit, den Antrag einzureichen.

BREXIT: Wie hoch ist der geregelte Status?

Die Kosten für das Online-Verfahren betragen 65 £ für Personen über 16 Jahren. Kinder unter 16 Jahren müssen stattdessen 32,5 Pfund bezahlen. Wer bereits über einen ständigen Wohnsitz verfügt, muss das Verfahren weiterhin durchführen, jedoch kostenlos.

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