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Fassadenprämien, Ökoprämien, Renovierungen, Möbel: ein Leitfaden für Wohnungsrabatte

Der neue Fassadenbonus ist mit den anderen Abzügen für Hausangestellte kombinierbar - Hier ein kleiner Leitfaden mit allen Vergünstigungen im Jahr 2020

Fassadenprämien, Ökoprämien, Renovierungen, Möbel: ein Leitfaden für Wohnungsrabatte

Der Fassadenbonus ist kombinierbar mit den anderen steuerlichen Vergünstigungen für Wohneingriffe (Ökobonus, Erdbebenbonus, Renovierungsbonus, Möbelbonus). Das versichert Kulturerbeminister Dario Franceschini in einem Interview mit Sole 24 Ore: „Innocenzo Cipolletta hat mich vor mindestens drei Jahren auf die Idee gebracht. Ich habe versucht, es während der Regierungen Renzi und Gentiloni in die Praxis umzusetzen, aber es ist mir nicht gelungen. Also habe ich es jetzt noch einmal aufgegriffen."

Der Fassadenbonus ist eine der wichtigsten Neuerungen, die mit dem damit verbundenen Steuererlass eingeführt wurden 2020-Haushaltsgesetz. Der Anreiz wird erst im nächsten Jahr wirksam, weil „die Absicht – so Franceschini – darin besteht, die Wirtschaft sofort anzukurbeln. Dann werden wir sehen, wie der Bonus funktioniert und wie viel er kosten wird. Es wird notwendig sein zu verstehen, wie viele davon profitieren werden. Tatsächlich wird die Abdeckung anhand eines bestimmten Prozentsatzes von Gebäuden berechnet. Ich denke, es wird ein Erfolg und der Anstieg der Mehrwertsteuer-, Irpef- und BIP-Einnahmen wird stark sein. Wir schlagen die klassischen zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Städte werden schöner und wir geben der Wirtschaft einen Schub.“

Schauen wir uns zur Verdeutlichung an, was die Hauptmerkmale des Fassadenbonus sind – der, wie wir uns erinnern, noch parlamentarisch geändert werden könnte – und der anderen damit kombinierbaren Wohnungsboni.

FASSADEN-BONUS

Die neueste Ergänzung der Familie der Konzessionen ist ein Steuerabzug von 90 % für die Umstrukturierung, Restaurierung und sogar die gewöhnliche Instandhaltung der Außenfassaden von Gebäuden. Sie gilt für alle privaten Gebäude (von der Villa bis zur Eigentumswohnung), in allen Städten (vom Dorf bis zur Großstadt) und an jedem Ort (vom Vorort bis zum historischen Zentrum). Es gibt keine Ausgaben- oder Einkommensgrenzen, um auf den Fassadenbonus zuzugreifen. Natürlich reichen diese Informationen nicht aus, um alle Zweifel an der Maßnahme (beginnend mit der Überschneidung mit dem Ökobonus für Thermobeschichtungen) zu klären, aber um ins Detail zu gehen, muss das Antragsrundschreiben der Agentur für Einnahmen abgewartet werden , die voraussichtlich Anfang 2020 eintreffen wird.

ÖKOBONUS

Der Ökobonus verlängert sich wie der spätere Sanierungsbonus durch das neue Manöver bis 2020. Es handelt sich um einen Irpef- oder Ires-Abzug, auf den Sie Anspruch haben, wenn Eingriffe durchgeführt werden, die die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen. Bei den meisten Jobs liegt der Ökobonus bei 65 %, in manchen Fällen sogar bei 50 % (Fenster, Sonnenschutz und Klimaanlagen). Der ecobonus ist in 10 gleiche Jahresraten aufzuteilen. Das vollständige Schema der maximalen Abzüge für einzelne Eingriffe finden Sie unter Leitfaden der Revenue Agency.

Kessel. Bei Heizkesseln gilt die Förderung nicht für weniger effiziente (Energieklasse B). Für Verflüssiger der Klasse A wird jedoch ein Steuernachlass von 50 % gewährt, der sich auf 65 % erhöht, wenn zusätzlich fortschrittliche Wärmeregulierungssysteme eingebaut werden.

Erhöhter Rabatt für Eigentumswohnungen. Generell steigt der Ökobonus auf 70 bzw. 75 %, wenn bestimmte Energiekennzahlen erreicht werden. Das Schema ist wie folgt:

  • 70 %, wenn die Eingriffe die Gebäudehülle mit einem Einfall von mehr als 25 % der Bruttoausbreitungsfläche desselben Gebäudes betreffen.
  • 75 %, wenn die Eingriffe die Winter- und Sommerenergieleistung verbessern und vorausgesetzt, dass sie mindestens die durchschnittliche Qualität erreichen, die im Erlass des Ministers für Wirtschaftsentwicklung vom 26. Juni 2015 angegeben ist.

In diesen beiden Fällen kann der erhöhte Rabatt bis zu einem Höchstbetrag von 40 Euro je Immobilieneinheit im Gebäude angewendet werden.

BONUS-ERDBEBEN

Für Eingriffe in die gemeinsamen Teile von Eigentumswohnungen in den Erdbebenzonen 1, 2 und 3, die sowohl auf die Reduzierung des seismischen Risikos als auch auf die energetische Sanierung abzielen, ist ein noch höherer Abzug vorgesehen, der 80 oder 85 % beträgt, je nachdem, ob es sich um Arbeiten handelt eine Reduzierung um eine oder zwei Risikoklassen. In diesen Fällen beträgt die maximal zulässige Ausgabengrenze 136 Euro, multipliziert mit der Anzahl der Immobilieneinheiten, aus denen das Gebäude besteht.

RENOVIERUNGSBONUS

Der Sanierungsbonus ist ein Irpef-Abzug in Höhe von 50 % der Aufwendungen für die Sanierung sowohl der einzelnen Immobilieneinheiten als auch der gemeinschaftlichen Teile der Eigentumswohnungen. Es gilt eine Ausgabengrenze von 96 Euro, der maximale Rabatt liegt also bei 48 Euro.

Bei Einfamilienhäusern können nicht nur die Eigentümer den Bonus in Anspruch nehmen, sondern auch alle Inhaber von dinglichen/persönlichen Rechten an den Liegenschaften (Nutznießer, Mieter, Darlehensnehmer, Genossenschaftsmitglieder), sofern sie die Kosten für den Bonus tragen Renovierung. Dasselbe gilt für zusammenlebende Familienangehörige, getrennt lebende Ehegatten, Mitglieder von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Konkubinatspartner more uxorio des Eigentümers oder Inhabers der Immobilie.

Wie bei Eigentumswohnungen wird bei Eingriffen in die Gemeinschaftsräume der Abzug der einzelnen Eigentumswohnung im Rahmen des ihm zustehenden Anteils zugestanden, sofern dieser innerhalb der Frist zur Einreichung der Steuererklärung an die Eigentumswohnung gezahlt wurde.

MOBILE BONI

Der Möbelbonus ist weiterhin an den Renovierungsbonus gekoppelt. Wer bis 2019 mit der Arbeit im Haus beginnt, kann 2020 beim Kauf von Möbeln und Großgeräten ab der Klasse A+ (A für Backöfen) von einem Steuernachlass profitieren. Der Abzug beträgt 50 % und ist mit einem maximalen Aufwand von 10 Euro (einschließlich Transport- und Montagekosten) zu kalkulieren. Auch in diesem Fall ist der Abzug in zehn gleiche Jahresraten aufzuteilen. Um den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss der Kauf von Möbeln und Großgeräten nach Beginn der Arbeiten erfolgt sein.

GARTEN BONUS ZUM ABSCHIED

In den Entwürfen des Manövers 2020 wird die Gartenprämie nicht unter den verlängerungspflichtigen Förderungen erwähnt. Der mit dem Haushaltsgesetz 2018 eingeführte Rabatt besteht aus einem Irpef-Abzug von 36 % auf Ausgaben von bis zu 5 Euro für die Pflege von Terrassen und Gärten, einschließlich Eigentumswohnungen. Es ist wahrscheinlich, dass die Maßnahme nicht die erzielten Ergebnisse erzielt hat, so dass die Regierung nun beschlossen hat, sie einzustellen.

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