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Möbelbonus 2018: Der neue Ratgeber zum Möbelabzug

Was ist die Steuererleichterung beim Kauf von Möbeln und wie funktioniert sie? Dies wird durch eine neue Kampagne des Finanzministeriums in Zusammenarbeit mit Federmobili, FederlegnoArredo und dem National Council of Cafs erklärt – Lesen Sie auch das Informationsblatt und den PDF-Leitfaden der Einnahmenagentur.

Möbelbonus 2018: Der neue Ratgeber zum Möbelabzug

nicht nur ÖkoBonus. Unter den vielen Steuervergünstigungen, die das Eigenheim betreffen, ist eine der bedeutendsten – und am wenigsten bekannten – die Boni für Möbel. Dies ist ein Anreiz, der vielen Italienern beträchtliche Einsparungen garantieren und gleichzeitig die Erholung eines Sektors fördern könnte, der sich immer noch in Schwierigkeiten befindet. Aber wie funktioniert es?

Um dies den Italienern zu erklären, hat das Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit Federmobili, FederlegnoArredo und der Nationalen Konsultation der Cafés eine Informationskampagne gestartet. Hier ist das Präsentationsvideo:

Nachfolgend jedoch der auf der Website veröffentlichte Leitfaden Bonusarredi.it.

WAS IST DER MÖBELBONUS

Der Einrichtungsbonus ist ein Irpef-Abzug für den Kauf von Möbeln und Großgeräten der Klasse mindestens A+ (A für Öfen), die für die Einrichtung eines Gebäudes bestimmt sind, das renoviert wird. Der Abzug ist auf einen Höchstbetrag von 10 Euro einschließlich etwaiger Transport- und Montagekosten zu berechnen und in zehn gleiche Jahresraten aufzuteilen. Die Zahlung muss per Banküberweisung oder Debit- oder Kreditkarte erfolgen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zuschusses ist, dass der Beginn der Arbeiten vor dem Datum liegt, an dem die Kosten für die Anschaffung von Möbeln und Großgeräten anfallen.

WEN INTERESSIERT DAS

Wer 2018 neue Möbel und Geräte kauft und seit dem 2017. Januar XNUMX Gebäuderenovationen durchgeführt hat, kann vom Einrichtungsbonus profitieren.

Unabhängig von der Höhe der für die Renovierungsarbeiten angefallenen Kosten kann ein Abzug von 50 % gewährt werden, der auf einen Höchstbetrag von 10 Euro berechnet wird und sich insgesamt auf die Kosten bezieht, die für den Kauf von Möbeln und Großgeräten angefallen sind.

Die Grenze von 10 Euro bezieht sich auf die einzelne Immobilieneinheit einschließlich des Zubehörs oder den gemeinsamen Teil des Gebäudes, der renoviert wird. Daher hat der Steuerzahler, der Renovierungsarbeiten an mehreren Immobilieneinheiten durchführt, mehrfach Anspruch auf die Leistung.

WELCHE WAREN

Der Abzug gilt für Ausgaben, die bis zum 31. Dezember 2018 für die Anschaffung von:

  • neue Möbel
  • neue Großgeräte mit einer Energieklasse von mindestens A+ (A für Backöfen), für Geräte, für die das Energielabel erforderlich ist.

Zu den förderfähigen Möbeln gehören beispielsweise Betten, Kleiderschränke, Kommoden, Bücherregale, Schreibtische, Tische, Stühle, Nachttische, Sofas, Sessel, Sideboards sowie Matratzen und Beleuchtungskörper, die eine notwendige Vervollständigung der Möblierung darstellen Immobilienobjekt der Umstrukturierung.

Der Kauf von Türen, Fußböden (z. B. Parkett), Gardinen und Gardinen sowie anderem Einrichtungszubehör ist hingegen nicht förderfähig.

Bei Großgeräten beschränkt das Gesetz die Vergünstigung auf den Kauf von Typen mit einem Energielabel der Klasse A+ oder höher, A oder höher bei Backöfen, wenn das Energielabel für diese Typen verpflichtend ist. Der Kauf von Haushaltsgroßgeräten ohne Energieetikett kann nur erleichtert werden, wenn die Energieetikettenpflicht für diesen Typ noch nicht vorgesehen ist. Zu den großen Haushaltsgeräten gehören beispielsweise: Kühlschränke, Gefrierschränke, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kochgeräte, Elektroherde, elektrische Kochplatten, Mikrowellenöfen, elektrische Heizgeräte, elektrische Heizkörper, elektrische Ventilatoren, Klimaanlagen .

Die Höhe der Aufwendungen für den Kauf von Möbeln und Großgeräten kann auch die Kosten des Transports und der Montage der gekauften Waren umfassen, sofern die Aufwendungen selbst bei den für den Abzug erforderlichen Zahlungsmitteln (Überweisung, Gutschrift bzw Debitkarten.

COMPLIANCE

Um den Abzug zu erhalten, müssen Zahlungen per Banküberweisung oder Debit- oder Kreditkarte erfolgen. Die Zahlung mit Bankschecks, Bargeld oder anderen Zahlungsmitteln ist jedoch nicht gestattet. Bei Zahlung per Bank- oder normaler Postüberweisung ist es nicht erforderlich, die von Banken und Poste Spa speziell für Gebäudesanierungskosten erstellte (verrechnungssteuerpflichtige) Überweisung zu verwenden.

Der Abzug ist auch dann zulässig, wenn die Vermögenswerte mit einem Ratendarlehen erworben wurden, unter der Bedingung, dass das Unternehmen, das das Darlehen ausgibt, den Betrag auf die gleiche Weise wie oben angegeben zahlt und der Steuerzahler eine Kopie des Zahlungsbelegs hat.

Die aufzubewahrenden Unterlagen sind:

  • Zahlungsnachweis (Überweisungsbeleg, Transaktionsbeleg, bei Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarte, Belastungsnachweis des Girokontos)
  • die Rechnungen für den Kauf der Waren, aus denen Art, Qualität und Menge der erworbenen Waren und Dienstleistungen hervorgehen.

Der Rechnung gleichgestellt ist die Quittung mit der Steuernummer des Käufers unter Angabe der Art, Qualität und Menge der gekauften Ware.

Unter Einhaltung all dieser Bestimmungen kann der Abzug auch bei im Ausland gekauften Möbeln und Grossgeräten in Anspruch genommen werden.

MEHR WISSEN

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie vorgehen müssen, um den Zuschuss zu beantragen, lesen Sie das Informationsblatt auf der Website der Agentur der Einnahmen. Um mehr über die Möbelprämie zu erfahren, laden Sie sich den PDF-Leitfaden der Finanzverwaltung herunter.

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