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Berlusconi, Überwachungsgericht: Ja zur vorzeitigen Freilassung

Der Ex-Premier wird seine Strafe 45 Tage im Voraus absitzen – Das Überwachungsgericht hat dem Antrag der Anwälte des Ex-Premier trotz ablehnender Stellungnahme der Staatsanwaltschaft stattgegeben.

Berlusconi, Überwachungsgericht: Ja zur vorzeitigen Freilassung

Grünes Licht vom Mailänder Überwachungsgericht ist da: Silvio Berlusconi wird früher als erwartet seine Strafe absitzen, also die nach seiner Verurteilung wegen Steuerbetrugs im TV-Rechte-Prozess Mediaset verhängte Einweisung in den Sozialdienst auf Bewährung.

Das Ja zur vorzeitigen Freilassung für den Forza-Italia-Chef kam heute Morgen von Richterin Beatrice Crosti, Inhaberin der Akte über Berlusconis Tätigkeit bei der Heiligen Familie, einem Altersheim in Cesano Boscone, das demnach 45 Tage im Voraus gegenüber endet der natürliche Ablauf.

Damit hat das Überwachungsgericht trotz der ablehnenden Stellungnahme der Staatsanwaltschaft dem Antrag der Anwälte des Ex-Premierministers stattgegeben. Kalender in der Hand, die Probezeit für Sozialdienste endet daher am Sonntag, den 8. März. Die ursprüngliche Strafe betrug 4 Jahre Haft, von denen drei durch die Begnadigung aufgehoben wurden. 

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