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Banca Generali: Vereinbarung mit Generali Italia über Versicherungsprodukte

Die Vereinbarung regelt den Vertrieb der Versicherungsprodukte der Generali Gruppe durch die von Gian Maria Mossa geleitete Institution und bekräftigt das gemeinsame Engagement bei der Entwicklung neuer Altersvorsorgeprodukte, garantierter, geschützter und sparsamer Anlagen.

Banca Generali: Vereinbarung mit Generali Italia über Versicherungsprodukte

Banca Generali und Generali Italia haben die Vereinbarungen erneuert, die darauf abzielen, den Vertrieb der Versicherungsprodukte der Generali-Gruppe durch das von Gian Maria Mossa geleitete Institut zu regulieren und so Synergien und Geschäftsmöglichkeiten zu stärken.

„Die Vereinbarung – heißt es in einer Mitteilung der Bank – stärkt die jeweiligen Kompetenzen und stellt eine weitere Absicherung dar, um die qualitativen und wirtschaftlichen Standards der Bank und des Konzerns zu gewährleisten.“

Zu den wichtigsten Elementen der Vereinbarung:

  • das gemeinsame Engagement für die Entwicklung neuer Rentenprodukte, garantierte, geschützte und mehrspartige Anlagen unter der Marke BG Vita.
  • Exklusivitätsgarantien beim Vertrieb von Versicherungslösungen der Generali Group für die Bank und Zusagen von Generali Italia, ihre Produkte nicht an eine Gruppe von Konkurrenten der Bank zu liefern, die einvernehmlich festgelegt wurden.

Die Handelsvereinbarung hat eine Laufzeit von 10 Jahren – mit automatischer Verlängerung um weitere 10 Jahre – und stärkt die Vereinbarung, die durch einen ersten Vertrag aus dem Jahr 2006 sanktioniert wurde, indem alle Sphären und gegenseitigen ausschließlichen Verpflichtungen geregelt werden, einschließlich einiger kommerzieller Aspekte, die definiert und vereinbart werden Jahr für Jahr von einem speziellen Ausschuss.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Vereinbarungen die Aspekte der Verwendung von Unterscheidungszeichen mit den üblichen Vertragsklauseln mit Assicurazioni Generali geregelt. Die Transaktion wurde vorbehaltlich der Veröffentlichung der befürwortenden Stellungnahme des Kontroll- und Risikoausschusses der Banca Generali in Anwendung des von demselben angenommenen „Verfahrens zu Transaktionen mit verbundenen und assoziierten Parteien und Transaktionen von größerer Bedeutung“ genehmigt.

 

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