Teilen

FIRSTonline Banner

Alleinerzieherbeihilfe für Kinder: So wird der Betrag berechnet

Der Ministerrat hat die Durchführungsverordnung zur einheitlichen Grundrente für Kinder gebilligt – Anträge ab Januar 2022, Auszahlungen ab März – Hier erfahren Sie, wer sie erhalten kann und wie die Höhe des neuen Instruments berechnet wird, das alle anderen Beihilfen ersetzen wird

Alleinerzieherbeihilfe für Kinder: So wird der Betrag berechnet

Kommt der einzige universelle Check bis zu 175 Euro monatlich für Familien mit Kindern bis 21 Jahre. Der Ministerrat hat den Durchführungserlass gebilligt, der nun der Prüfung durch die parlamentarischen Kommissionen unterzogen werden muss, um bis Ende des Jahres im Amtsblatt veröffentlicht zu werden. Anträge müssen ab Januar 2022 eingereicht werden, die ersten Auszahlungen beginnen im März nächsten Jahres. 

Der Zweck des neuen Tools ist zu setzen Ordnung im Wald der Anreize und Abzüge derzeit bestehenden Maßnahmen, die die verschiedenen Fördermaßnahmen zu einem monatlich eintreffenden Scheck zusammenführen. Am Ende der Messe gehen also die alten Hilfsmittel (vom Babybonus bis zum Familienzuschlag) in Rente, mit Ausnahme der Nestbonus, der bereits refinanziert ist und mit dem neuen Universalscheck kombinierbar sein wird. Für Familien stehen ca 15 Milliarden im Jahr 2022, die ab 19 schrittweise auf 2029 Milliarden steigen wird.

LEBENSZULAGE FÜR KINDER: WER KANN ES EMPFANGEN?

Die einmalige Pauschalbeihilfe richtet sich an Familien mit Kindern und beginnt für jedes Kind bereits ab dem siebten Schwangerschaftsmonat bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Anspruch darauf haben nicht nur Arbeitslose, sondern auch die Arbeitnehmer, Selbständige und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. 

Ab Januar 2022 kann der Antrag auch per eingereicht werden erwachsene Kinder, die die „direkte Auszahlung des ihnen zustehenden Anteils der Finanzhilfe“ beantragen können, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Sie können auch den Scheck anfordern Nicht-EU-Bürger folgende Anforderungen erfüllen:

  • Aufenthaltsgenehmigung; 
  • Arbeits- oder Forschungserlaubnis von mehr als sechs Monaten;
  • Aufenthalt in Italien für mindestens zwei Jahre (auch nicht durchgehend);
  • Steuerdomizil in Italien.

Die Leistung wird in jedem Fall dem antragstellenden Elternteil oder auf Antrag beiden Elternteilen zu gleichen Teilen ausgezahlt. Wird das Kind ausschließlich einem der beiden Elternteile anvertraut, steht die Zulage dem sorgeberechtigten Elternteil zu. „Bei Bestellung eines Betreuers wird die Zuwendung im ausschließlichen Interesse der geschützten Person anerkannt“, heißt es im Text der Vorschrift.

EINZELNEHMENSGELD FÜR KINDER: DIE BEDINGUNGEN

Wie bereits erwähnt, ist die Beihilfe für Familien mit ausreisenden Kindern bestimmt ab dem siebten Schwangerschaftsmonat bis zum 21. Bei Anwesenheit von behinderten Kindern erlischt die Altersgrenze. 

Der Betrag wird anhand von drei Faktoren moduliert:

  • der Isee-Indikator;
  • die Anzahl der Kinder;
  • das Alter der Kinder (Erwachsene oder Minderjährige).

Wird der Antrag für volljährige Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gestellt, reduziert sich die Höhe des Freibetrags und es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Einzelnen muss der Junge oder das Mädchen eine Schule, einen Beruf oder ein Studium besuchen. Alternativ muss er ein Praktikum absolvieren. Wenn er arbeitet, muss sein Gesamteinkommen weniger als 8 Euro im Jahr betragen, wenn er arbeitslos ist, muss er sich melden und bei den „einzigen Arbeitsämtern“ Arbeit suchen. Ok zur Prüfung auch wenn die Tochter oder der Sohn den allgemeinen Zivildienst leistet.

EINZELPRÜFUNG: BETRAG UND ISEE

Alle Familien haben Anspruch auf die Einzelbeihilfe, variiert der Betrag und reicht von mindestens 50 bis maximal 175 Euro pro Monat für minderjährige Kinder und von 25 bis 85 Euro für erwachsene Kinder.

Die Zahl hängt von den Isee-Parametern ab. Im Allgemeinen wird der volle Betrag (175 Euro oder 85 Euro pro Monat) bei einem ISEE von weniger als 15 Euro erreicht, während der Mindestbetrag (50 oder 25 Euro pro Monat) bei einem ISEE von mehr als 40 Euro erreicht wird . 

LEBENSZULAGE FÜR KINDER: ERHÖHT 

Je nach Anzahl der Kinder und der Anwesenheit von behinderten Menschen in der Familie gibt es unterschiedliche Erhöhungen. Eine Ad-hoc-Erhöhung von 20 Euro pro Monat, unabhängig vom ISEE, wurde zu Gunsten festgelegt Mütter unter 21 Jahren. 

Ins Detail gehen, für Familien mit drei Kinder gibt es eine Aufstockung zwischen 15 und 85 Euro pro Kind, bezogen auf den Isee, mit vier Kinder oder mehr Sie erhalten zusätzlich eine „Aufstockungspauschale“ von 100 Euro pro Monat. Im Fall von beide Eltern arbeiten, aber der Isee niedrig ist, wird ein Zuschlag von weiteren 30 Euro ausgelöst, eine Zahl, die mit wachsendem Isee sinkt, bis er über 40 Euro Null erreicht. 

Erwarten Sie endlich einen Teilausgleichserhöhung um die Diskrepanzen zwischen dem, was zuvor durch das Hinzufügen von Anreizen und Abzügen erhalten wurde, und dem, was ab März mit dem universellen Einzelscheck erhalten wird, auszugleichen.

EINZELPRÜFUNG: WIE DER BETRAG BERECHNET WIRD

Familien, die wissen möchten, wie hoch ihr Freibetrag ist, müssen die folgenden Berechnungen anstellen. 

Se der ISEE ist gleich oder kleiner als 15 Euro, der Betrag des Schecks beträgt:

  • 175 Euro monatlich mit 1 Kind, 
  • 350 mit zwei Kindern,
  • 610 mit drei Kindern, 
  • 970 mit 4 Kindern.

Der Betrag kann bis zu 1.090 Euro monatlich erreichen, wenn beide Elternteile berufstätig sind, mit der Aufstockung von 30 Euro bei 4 Kindern 120 Euro mehr. Dazu kommen bei einer sehr jungen Mutter 20 Euro pro Monat und Kind.

Mit einem Ich sehe mehr als 40 Euro Stattdessen werden die folgenden Beträge erhalten:

  • 50 Euro monatlich mit Kind;
  • 100 Euro mit zwei Kindern, 
  • 165 Euro mit drei Kindern, 
  • 330 Euro mit 4 Kindern.

Auch in diesem Fall müssen die 20 Euro pro Kind hinzugerechnet werden, wenn die Mutter unter 21 Jahre alt ist, während es für berufstätige Eltern keine Erhöhung gibt.

Noch unterschiedlich ist die Menge in Gegenwart von Minderjährige mit Behinderungen Wir erinnern Sie daran, dass Sie Anspruch auf die Beihilfe ohne Altersbegrenzung haben. Bei Anwesenheit eines behinderten minderjährigen Kindes haben Sie Anspruch auf folgende Erhöhungen:

  • 105 Euro monatlich mehr bei Nichtautarkie, 
  • 95 Euro monatlich mehr bei Schwerbehinderung, 
  • 85 Euro mehr bei mittlerer Behinderung. 

In Anwesenheit von behinderte erwachsene Kinder und bis zum 21. Lebensjahr erhalten Sie monatlich 50 Euro mehr, über 21 variiert die Höhe der Erhöhung je nach ISEE: 85 Euro im Monat unter 15 Euro, 25 über 40 Euro. 

LEBENSZULAGE FÜR KINDER: ANTRAG BEI INPS

Der Scheck geht nicht in den Gehaltsscheck ein, sondern wird auf Anfrage des Elternteils direkt vom INPS ausgezahlt. Ab dem Monat Januar 2022 muss der Antrag über das eingereicht werden INPS-Portal, oder durch Schirmherrschaften. Der Vorteil kommt direkt auf Ihr Girokonto. 

Bewertung