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Kartellrechtliche Sanktionen Edison Energia und Wind Tre: 3,8 bzw. 5 Millionen für unlautere Geschäftspraktiken

Das Kartellamt hat die Verfahren gegen die beiden Unternehmen mit Sanktionen abgeschlossen. Edison weist die Einwände zurück und kündigt Berufung beim Tar an

Kartellrechtliche Sanktionen Edison Energia und Wind Tre: 3,8 bzw. 5 Millionen für unlautere Geschäftspraktiken

Doppelklicken Kartellstrafe gegenüber Edison Energie und Wind Tre für unlautere Geschäftspraktiken. Das Kartellamt hat eine Geldbuße von festgesetzt 3,8 Millionen an Edison Energia und 5 Millionen an Wind Tre. Die Maßnahmen wurden im letzten veröffentlicht Bulletin der Agcm, der Garant für Wettbewerb und Markt.

Das Kartellamt sanktioniert Edison Energia, das die Anschuldigungen zurückweist

Das Verfahren – so das Antitrust Bulletin – bezieht sich „auf die Förderung und den Verkauf von Energie- und Gasversorgungsleistungen, die auf dem freien Markt erbracht werden, unter Hinweis auf die mangelnde Transparenz und Vollständigkeit der auf dem Markt dargestellten wirtschaftlichen Lieferbedingungen Webseite und über andere Werbeverbreitungskanäle, mit besonderem Hinweis auf das Vorhandensein und die Bezifferung der für die Nutzer geltenden Kosten, wie insbesondere die Marketingkosten und das System der Rabatte und wirtschaftlichen Vorteile“.

Die kartellrechtliche Untersuchung wurde im März 2022 verschoben, erklärt die Behörde, „im Zuge einer von der Behörde durchgeführten allgemeinen Überprüfung des Verhaltens einer Reihe von Betreiber in der Energiebranche während der Bewerbung und Verbreitung von kommerziellen Angeboten in der freier Markt die Erbringung von Strom- und Erdgasdienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit und Transparenz der Informationen im Rahmen von Vertrags- und Werbematerialien". Die Untersuchung stützte sich auf die Stellungnahmen von Agcom und Arera, den beiden Behörden, die jeweils für den Kommunikations- und den Energiemarkt zuständig sind.

Edisons Antwort

Edison Energia „glaubt, dass die Bestimmung der Behörde ausschließlich formelle Einwände gegen die auf den Marketingkanälen von Edison Energia verbreiteten Nachrichten erhebt, ohne eine Bewertung und relative Rechtfertigung in Bezug auf die angebliche Verletzung der Verbraucherrechte zu liefern“. Daher „lehnt Edison Energia die ihr zugeschriebene Verantwortung ab und behält sich alle Maßnahmen zu ihrem eigenen Schutz vor, im Vertrauen darauf, dass sie ihre Nichtbeteiligung an den strittigen Tatsachen vor den zuständigen Behörden nachweisen kann.“ 

Das Kartellamt sanktioniert Wind Tre: Es hat unaufgefordert Giga-Optionen aktiviert

Wind Tre muss eine Geldstrafe von 5 Millionen Euro zahlen, weil es für seine Kunden, die eine Prepaid-SIM-Karte „Sprache und Internet“ besitzen, automatisch einen kostenpflichtigen Zusatzdienst aktiviert hat. Insbesondere wird das Unternehmen bestraft, weil es die monatlichen Kosten der Tarifpläne der Kunden um mindestens 2 Euro erhöht hat, als Gegenleistung für das Angebot von zusätzlichem Giga, ohne dass dieser zuvor zugestimmt hat. So schreibt die Kartellbehörde im neusten Bulletin:

Die kostenpflichtige Giga-Erhöhung, wie sie in den Manövern konfiguriert ist, die Gegenstand dieses Verfahrens sind (die im Dezember 2021 begonnene und die im Mai 2022 begonnene), stellt eine optionale Zusatzleistung mit eigenen spezifischen Kosten dar, da der Verbraucher die Möglichkeit hat, darauf zu verzichten Option und Beibehaltung der bisherigen gesonderten Vertragsbedingungen, auch der wirtschaftlichen. Die Wahl zum Beitritt zur Zusatzoption wird jedoch nur in gewährt Opt-out. Somit bietet die Freischaltung des Dienstes zusätzliche Giga und ähnliches Zuschlag gegenüber dem Haupttarif des Verbrauchers erfolgen sie automatisch ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung durch diese. Folglich verpflichtet dieses Verhalten die Kunden dazu, ausdrücklich in der vom Betreiber angegebenen Weise und innerhalb der vom Betreiber angegebenen Bedingungen statt ihrer Zustimmung zur Aktivierung ihre eventuelle Zustimmung auszudrücken Ablehnung der voreingestellten Option, in deren Abwesenheit Wind Tre automatisch mit der entsprechenden Gebühr fortfährt. Der Verbraucher, der die neue Leistung nicht nutzen will, ist daher gezwungen, zur Vermeidung der Belastung auf die Zusatzleistung zu verzichten und den bestehenden Vertrag unverändert beizubehalten. 

Antitrust Bulletin 42-2022

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