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Umwelt, ein Gesetz für den Landwirt-Wächter des Territoriums

Ein Gesetzentwurf möchte Anreize für Landwirte anerkennen, die sich mit ihrem Wissen über das Gebiet um 360 Grad um es kümmern und seine Eigenschaften und Artenvielfalt bewahren.

Umwelt, ein Gesetz für den Landwirt-Wächter des Territoriums

Zu einer Zeit, in der die Umwelt mit der Einrichtung des Ministeriums für ökologischen Wandel erneut an Bedeutung gewinnt, steigt der Landwirt zum Hüter des Territoriums im Senat auf. In Wirklichkeit eine Hypothese, die bereits seit letztem November im Palazzo Madama steht und die sieht, dass die gesamte Lega-Fraktion einen Gesetzentwurf unterzeichnet, der den Landwirt auf seine Initiative genau dazu bringen sollte, der Wächter und Wächter des Territoriums. Natürlich mit Anreizen und Belohnungen. Das Thema wird diese Woche im Landwirtschaftsausschuss in der Redaktionssitzung behandelt.

Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass „der Bauer in seinem Territorium verwurzelt ist, in dem Land, das er bearbeitet: er kennt ihre Probleme, ihre Schwachstellen und kritische Probleme, strukturelle Schwächen und weiß, wie man jedes Jahr und auf vollständig vorhersehbare Weise die Schäden verhindert und verringert, die durch Katastrophen verursacht werden, die "normalerweise" diese Gebiete, diese Länder treffen; Er weiß auch, wie man Probleme löst, sobald sie auftreten. Der Landwirt erfüllt daher eine primäre Aufgabe, nicht nur landwirtschaftliche, sondern auch ökologische und ökologische“, erklärt Gianpaolo Vallardi, Erstunterzeichner des Vorschlags.

Daher ist vorgesehen, dass die Regionen und autonomen Provinzen Trient und Bozen die institutionellen Einheiten mit der verfassungsmäßigen Aufgabe sind, die Landwirte als Hüter der Umwelt und des Territoriums durch die Veröffentlichung besonderer Bekanntmachungen zu qualifizieren, in denen unter anderem die Kriterien festgelegt werden und Methoden der Interessenbekundung von Landwirten, verstanden als landwirtschaftliche Unternehmer, einzeln oder verbunden, sowie wie Genossenschaften in der Land- und Forstwirtschaft. Diese Landwirte müssen sich, wenn sie die Eintragung in die entsprechenden Listen der für die Landwirtschaft zuständigen regionalen Dienststellen beantragen, verpflichten, Erhaltungs-, Schutz-, Pflege- und Vorsorgemaßnahmen für die Gebiete durchzuführen, in denen sie als Landwirte tätig sind.

Insbesondere gilt Folgendes: a) Landpflege durch Tätigkeiten der Gestaltung und des Schutzes der Agrar-, Berg- und Waldlandschaft und der Säuberung des Unterholzes sowie der Pflege und Erhaltung der hydraulischen und hydrogeologischen Struktur und der Verteidigung des Bodens und der Vegetation vor Witterungseinflüssen und Waldbränden; b) Erhaltung der ländlichen Biodiversität verstanden als Erhaltung und Verbesserung lokaler Kulturpflanzensorten; c) Züchtung von Tierrassen und Anbau heimischer Gemüsesorten; d) Erhaltung und Schutz von Pflanzenformationen und monumentalen Bäumen; e) Gegensatz zur Aufgabe landwirtschaftlicher Tätigkeiten und Bodenverbrauch.

Regionen und autonome Provinzen können die Anerkennung bestimmter Belohnungskriterien vorsehen, einschließlich der Ermäßigung der Steuern ihrer jeweiligen Zuständigkeit.

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