Teilen

Die neue Besteuerung von Finanzerträgen läuft: Ab 1. Juli werden 26 % gezahlt, so geht's

Die von der Renzi-Regierung gewünschte neue Besteuerung von Finanzerträgen beginnt am Dienstag - Nahezu alle Finanzinstrumente sind betroffen (Aktien, Anleihen, Fonds, Policen) - Staatsanleihen ausgenommen - 20% Besteuerung für im ersten Halbjahr 2014 aufgelaufene Erträge - Für Kapital Gewinne gibt es die Möglichkeit der Einlösung

Die neue Besteuerung von Finanzerträgen läuft: Ab 1. Juli werden 26 % gezahlt, so geht's

Countdown zum harten Durchgreifen bei der Finanzertragsteuer. Am Dienstag, dem 20. Juli, wird der Satz von 26 % auf 66 % angehoben, was von der Renzi-Regierung in einem Gesetzesdekret festgelegt wurde. N.24 vom 2014. April 12,5. Um welche Finanzinstrumente handelt es sich? Betroffen sind die Zinsen auf Girokonten, Spareinlagen, aber auch auf Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Pensionsgeschäfte und einige Kategorien von Lebensversicherungen (fonds- und indexgebunden). Ausgenommen sind Staatsanleihen und Postsparbriefe in Höhe von XNUMX %.

Dies sind italienische und gleichwertige Staatsanleihen) und ausländische Anleihen, sofern sie in der White List enthalten sind. Die Besteuerung von Pensionsfonds und PIPs (individuelle Pensionspläne) stieg leicht von 11,5 % auf 11 %. Es wird jedoch der bereits vor der Besteuerungsänderung angefallene Ertrag berücksichtigt. Mit anderen Worten, der Zinsanteil des ersten Halbjahres 2014 wird mit 20 % besteuert, während der Zinsanteil des zweiten Halbjahres der neuen Besteuerung von 26 % unterliegt.

Eine ähnliche Behandlung gilt für durch Anleihen garantierte Renditen, während für Dividenden der Zeitpunkt ihrer Zahlung zählt, wiederum im Hinblick auf 2014 (sowie für Rückzahlungen von Investmentfondsanteilen). Seit 2015 haben wir komplett auf die neue Besteuerung umgestellt. Für den Veräußerungsgewinn aus Wertpapieren (Aktien, Anleihen, derivative Produkte) besteht jedoch noch eine weitere Wahlmöglichkeit, die in der Freigabe besteht. Dies ist ein Verfahren, das es Ihnen ermöglicht, den alten Steuersatz für die Zahlung von Kapitalertragsteuern zu nutzen, die bis zum 30. Juni angefallen sind.

Das Verfahren muss bis zum 30. September 2014 beantragt werden, sofern zwischen dem 30. Juni und dem Datum des Antrags keine Bewegungen innerhalb des Dossiers erfolgen. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass das Verfahren ohne Auswahlmöglichkeit für alle Titel im Dossier gilt. Es ist jedoch ein optionales Verfahren, bei dem Sie wählen können, dass 20 % des bis zum 30. Juni 2014 aufgelaufenen Ertragsanteils sofort abgezogen werden, auch wenn die Wertpapiere noch nicht verkauft wurden. Beim späteren Verkauf wurde nur der nach dem 26. Juli 2014 angefallene Teil mit XNUMX % versteuert.

Bewertung