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Neue Gutscheine und Familienheft: ein 5-Punkte-Leitfaden

Das INPS hat die Online-Plattform aktiviert, die Arbeitgeber, Familien und Arbeitnehmer bei gelegentlichen Dienstleistungen nutzen müssen - Babysitter, Pflegekräfte und Nachhilfe, saisonale Tätigkeiten in der Landwirtschaft und im Tourismus gehören zu den Dienstleistungen, für die auf die neuen Verträge zurückgegriffen werden kann. Hier ist alles, was Sie wissen müssen.

Neue Gutscheine und Familienheft: ein 5-Punkte-Leitfaden

Heute, Montag, 10. Juli 2017, debütieren das Familienheft und der gelegentliche Servicevertrag, die beiden Tools, die geschaffen wurden, um die alten Gutscheine zu ersetzen der Frühlingstrick.

Gegenüber den altmodischen Job-Gutscheinen gibt es einige Neuerungen: ein ausschließlich telematisches Verfahren und der Wegfall von Papiercoupons; strengere wirtschaftliche Grenzen; zweigleisig für Familien und Unternehmen. 

I) WAS SIND DAS FAMILIENBROSCHÜRE UND DER GELEGENTLICHE SERVICEVERTRAG?

Il Stammbuch der Familie es richtet sich an natürliche Personen, die keinen gewerblichen oder freiberuflichen Beruf ausüben, jedoch Hausarbeiten wie Gartenarbeit, Nachhilfe und Babysitten verrichten.

Il gelegentlicher Leistungsvertrag, wird hingegen von allen anderen Arbeitgebern, d. h. öffentlichen Verwaltungen, Freiberuflern, Selbstständigen, Unternehmern, Vereinen, Stiftungen und anderen privaten Einrichtungen, verwendet. 

II) WIE WIRD DIE INPS-TELEMATIKPLATTFORM VERWENDET?

- Anmeldung

Auf der INPS-Website ist im Bereich „Gelegenheitsdienste“ die Webplattform aktiv, die es Ihnen ermöglicht, das Familienbuch und den Gelegenheitsdienstvertrag zu aktivieren.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich mit einem dieser drei Schlüssel registrieren:
1) die Inps-Geräte-PIN;
2) die Zeugnisse der Öffentliches digitales Identitätssystem (Spid);
3) die Zeugnisse der Nationaldienstkarte (CNS).

Alternativ kann die Anmeldung auch über das Callcenter des Instituts oder über die Hilfe von Gönnern und autorisierten Vermittlern erfolgen (aber Achtung: letztere Möglichkeit sollte nicht vor Ende Juli zur Verfügung stehen).

– Kommunikation

Mitteilungen, die die Erbringung der Dienstleistung bescheinigen, müssen ebenfalls auf der Inps-Plattform gesendet werden.

Beim Familienbuch muss der Bericht bis zum dritten Tag des Monats nach der Arbeit abgeschickt werden.

Beim Gelegenheitsauftrag hingegen endet die Frist eine Stunde vor Leistungsbeginn (eine Pflicht, die jedoch nicht landwirtschaftlich tätige Unternehmen betrifft). Der Kreditgeber wird per E-Mail oder SMS benachrichtigt. Wird die Leistung nicht erbracht, kann die Erklärung bis zum dritten Tag nach dem Leistungstermin, 24 Uhr, widerrufen werden.

– Pagamente

Arbeitgeber müssen einen Geldbetrag zahlen, um eine Art digitales Konto zu eröffnen, über das gelegentliche Dienstleistungen bezahlt werden können. Danach können sie zur Zahlung der den Arbeitnehmern geschuldeten Beträge zwei Instrumente verwenden:

1) Formular F24: Natürliche Personen, die das Familienbuch verwenden, müssen als Verwendungszweck „LIFA“ angeben; für alle anderen Kunden, die den gelegentlichen Wartungsvertrag in Anspruch nehmen, ist der Grund "CLOC";
2) das IT-Verfahren AgID Pago Pa.

Zu diesem Zeitpunkt wird INPS die Gebühren bis zum 15. des Folgemonats über das Internet übermitteln (wobei auch die Versicherungsbeiträge an Inail weitergeleitet werden). Die Arbeitnehmer können entscheiden, wie sie den Kredit erhalten, indem sie eine der folgenden Optionen wählen:

1) auf ein Bank- oder Postgirokonto;
2) auf Postsparbuch;
3) mit Kreditkarte;
4) durch eine Domizil-Banküberweisung, die bei der Post abgeholt werden kann.

III) WAS IST DER MINDESTLOHN?

Für das Libretto Famiglia beträgt der Mindestlohn 10 Euro pro Stunde, wovon 8 Euro in der Tasche des Arbeiters landen, während 1,65 für den IVS-Beitrag an die INPS-Separatverwaltung, 0,25 für die Inail-Versicherungsprämie und 0,10 für Verwaltungskosten bestimmt sind.

Beim Gelegenheitsdienstvertrag muss der Tageslohn mindestens 36 Euro betragen (entspricht dem Mindestlohn für 4 Arbeitsstunden, auch bei kürzerer Dauer). Für die Stunden nach der vierten beträgt das zusätzliche Entgelt 9 Euro pro Stunde, zuzüglich der vom Arbeitgeber zu zahlenden Kosten (2,97 Euro für den IVS-Beitrag an die INPS-Sonderverwaltung und 0,32 Euro für die Versicherungsprämie Inail). Zu den Gesamtvergütungen kommen zusätzlich 1 % für die Bewirtschaftungskosten der gelegentlichen Arbeitsleistung und die Zahlung des Entgelts an den Dienstleister hinzu. Die Gesamtkosten pro Stunde belaufen sich somit auf 12,29 Euro.

Im Agrarsektor ist der Mindeststundensatz von 9 Euro jedoch nicht vorgesehen und das Gesetz verweist auf die Tarifverträge des Sektors. Im Wesentlichen gilt das Inps-Rundschreiben für alle nationalen Mindesttarife für Blumengärtnereien: 7,57 Euro für Bereich 1, 6,94 Euro für Bereich 2 und 6,52 Euro für Bereich 3.

IV) WAS IST MIT DEM MAXIMAL?

Das neue Gesetz sieht folgende wirtschaftliche Grenzen vor:

a) Jeder Arbeitnehmer darf nicht mehr als 5.000 Euro pro Jahr mit Gelegenheitsarbeit verdienen, eine Obergrenze, die für die Summe aller seiner Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern gilt.

b) Jeder Arbeitgeber kann einem einzelnen Arbeitnehmer nicht mehr als 2.500 € pro Jahr zahlen. Ab Überschreitung dieser Schwelle wird die Verpflichtung zur unbefristeten Anstellung ausgelöst (dasselbe gilt für Leistungen, die die 280-Stunden-Grenze im Kalenderjahr überschreiten). Insgesamt darf der Arbeitgeber Gelegenheitsdienste nicht über 5.000 Euro im Jahr in Anspruch nehmen.

V) WANN KÖNNEN DIE NEUEN VERTRÄGE NICHT VERWENDET WERDEN?

Ein Arbeitgeber, der in den sechs Monaten vor dem Gelegenheitsdienst ein Arbeitsverhältnis oder eine koordinierte und kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer hatte, kann nicht auf den Gelegenheitsdienstvertrag zurückgreifen. Ebenfalls ausgenommen sind Unternehmen mit mehr als fünf festangestellten Beschäftigten, im Baugewerbe oder im Bergbau tätige Unternehmen sowie Unternehmen, die Werk- und Dienstleistungsverträge ausführen.

Betriebe der Landwirtschaft können nur auf die Gelegenheitsarbeit von Rentnern, Studenten bis 25 Jahren, Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern zurückgreifen, sofern sie im Vorjahr nicht in das Landarbeiterregister eingetragen waren.

Öffentliche Verwaltungen können sie nur für vorübergehende oder außergewöhnliche Bedürfnisse verwenden (Sonderprojekte für Kategorien von Personen in Armut, Behinderung, Inhaftierung, Drogenabhängigkeit, Nutzung sozialer Sicherheitsnetze; Notarbeiten im Zusammenhang mit Katastrophen oder plötzlichen Naturereignissen; Organisation von Solidaritätsaktivitäten von Veranstaltungen).

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