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Hypotheken, Verzugspfändung von 18 Raten

Dies wurde in einer Pressekonferenz vom Pd-Gruppenleiter in Montecitorio, Ettore Rosato, bekannt gegeben und versichert, dass "die Meinung mit der Regierung geteilt wurde" - Die neue Gesetzgebung zur Nichteinhaltung, so wurde auch präzisiert, gilt nicht für bestehende Verträge, nicht einmal im Falle des Eintritts, und es ist optional: Die Bank kann den Schuldner nicht zwingen, es zu unterschreiben.

Hypotheken, Verzugspfändung von 18 Raten

In der Gesetzesverordnung zur Umsetzung der EU-Hypothekenrichtlinie wird als Verstoß gewertet Rückstand von mindestens 18 Raten. Dies ist eine der Neuerungen, auf die der Finanzausschuss des Repräsentantenhauses in seiner Stellungnahme zum Abstimmungsakt der Regierung nächste Woche hinweisen wird. Das teilte der Pd-Gruppenleiter in Montecitorio auf einer Pressekonferenz mit. Ettore Rosato, wobei versichert wird, dass "die Stellungnahme mit der Regierung geteilt wurde" und dass folglich die von der Kommission festgelegten Bedingungen "im endgültigen Text" des Gesetzesdekrets umgesetzt werden, der unter anderem die Möglichkeit für die Bank vorsieht, die zu verkaufen Eigentum ohne Anrufung des Richters im Falle der Nichteinhaltung.

Die neue Gesetzgebung zur Nichteinhaltung, es wurde auch klargestellt, sie gilt nicht für bestehende Verträge, auch nicht im Fall der Regression, und ist optional. Die Bank kann den Schuldner nicht zwingen, es zu unterschreiben. Das Gesetzesdekret, betonte Rosato, „schützt nicht die starke Partei, sondern die schwächere, die geschützte Partei ist die des Bürgers“.

Das Haus kann daher nur mit einer speziellen „Verfügungsurkunde über die Immobilie durch den Verbraucher“ verkauft werden, wodurch das Verbot der sogenannten „Commissorio-Vereinbarung“ bestätigt wird, während die 'Marcianer Pakt'. Die Bank kann daher nach dem Verkauf der Immobilie nur die noch geschuldete Summe einbehalten und ist verpflichtet, einen etwaigen Überschuss an den Schuldner zurückzuzahlen. In jedem Fall führt die Übertragung des Grundstücks auf die Bank zum Erlöschen der Schuld, auch wenn der Wert des Grundstücks geringer ist als der der Restschuld.

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