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Bei der Europawahl 2024 können Studierende, die nicht zu Hause sind, wählen, ohne nach Hause zurückkehren zu müssen: So bewerben Sie sich

Interessierte Studierende müssen bis zum 5. Mai 2024 einen Antrag bei ihrer Wohnsitzgemeinde unter Verwendung des vom Innenministerium bereitgestellten Formulars stellen. Hier finden Sie alle Details

Bei der Europawahl 2024 können Studierende, die nicht zu Hause sind, wählen, ohne nach Hause zurückkehren zu müssen: So bewerben Sie sich

Für Studenten Wer sich für mindestens drei Monate zwischen den Europawahlen in einer Gemeinde einer anderen Region als der Gemeinde der Wählerregistrierung aufhält, eröffnet eine neue Möglichkeit: Er kann einen Antrag stellen von 5 Mai das Recht auszuüben „Abwesenheit“-Abstimmung. Obwohl diese Lösung experimentell und auf die Europawahlen im kommenden Juni beschränkt ist, könnte sie die Art und Weise, wie Studenten am Wahlprozess teilnehmen, revolutionieren und die Hindernisse beseitigen, die sie oft dazu zwingen, das Wählen aufzugeben.

Studierende: Wie wählt man „außerhalb des Campus“?

Interessierte Studierende müssen den Antrag bis zum 5. Mai mit dem bereitgestellten Formular bei ihrer Wohngemeinde einreichen Innenministerium. Sie erhalten bis zum 4. Juni eine Zulassungsbescheinigung mit Angabe des Wahllokals, in dem sie ihr Wahlrecht ausüben können und müssen im Wahllokal zusammen mit dem Ausweis und der Wahlkarte vorgezeigt werden. Im Falle einer Entscheidungsänderung kann der Antrag bis zum 15. Mai 2024 widerrufen werden.

Wie funktioniert es?

Für Studierende, die ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in einer anderen Gemeinde als ihrem Wohnsitz und ihrer Region haben, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Wählen Sie in der Wohnsitzgemeinde: Wenn die Wohnsitzgemeinde im selben Wahlbezirk wie die Wohnsitzgemeinde liegt.
  • Wählen Sie in speziellen Wahllokalen: Liegt die Wohnsitzgemeinde in einem anderen Wahlkreis, besteht die Möglichkeit, in eigens dafür eingerichteten Wahllokalen in der Kreishauptstadt der Wohnsitzgemeinde abzustimmen.

Darüber hinaus könnten Studierende, die in den Sonderwahlbezirken der Landeshauptstädte außerorts wählen können, aufgefordert werden, als Mitglieder in den Sonderwahllokalen aufzutreten, wenn die Bürgermeister dies für angemessen halten.

Diese Flexibilität ermöglicht es Studierenden, ihre Stimme für Kandidaten in ihrem Heimatwahlkreis abzugeben, wo immer sie sich befinden, ohne Unannehmlichkeiten oder zusätzliche Kosten.

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