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Ecobonus 2018, Verlängerung und Änderungen: Hier sind alle Neuigkeiten

Der Abzug wird für das siebte Jahr in Folge bestätigt, jedoch mit einigen Änderungen gegenüber der Vergangenheit – Die wichtigsten Änderungen betreffen die Höhe des Bonus, die Mitnahmefähigkeit, die Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen und die neuen technischen Anforderungen, die erfüllt werden müssen.

Ecobonus 2018, Verlängerung und Änderungen: Hier sind alle Neuigkeiten

Der Öko-Bonus ist auch für 2018 bestätigt, aber die Optik wurde überarbeitet. Das neue Haushaltsgesetz zur Prüfung durch das Parlament enthält die siebte Verlängerung des Irpef-Abzugs in Folge in Höhe von 65 % der Ausgaben für Energieeffizienzmaßnahmen an einzelnen Immobilien (während für Eingriffe an den gemeinsamen Teilen von Eigentumswohnungen der Bonus bereits durch das letztjährige Manöver bis 2021 verlängert wurde).

In der Version 2018 wird sich der Öko-Bonus jedoch im Vergleich zu früher leicht ändern. Es gibt vier Hauptinnovationen.

1) DER ECOBONUS SINKT BEI EINIGEN KÄUFEN VON 65 AUF 50 %

Erstens qualifizieren einige Investitionen nicht mehr für einen Abzug von 65 %, sondern nur noch für 50 %. Dies sind Ausgaben, die beim Kauf der folgenden Waren anfallen:
– Vorrichtungen;
– Sonnenschirme;
– Brennwert- und Biomassekessel.

Dagegen bleibt der Abzug für Aufwendungen für Solarkollektoren für Warmwasser, Wärmepumpen und andere Eingriffe in die Gebäudehülle bei 65 %.

2) ÄNDERN SIE DIE ÜBERTRAGBARKEIT DES ECOBONUS

Das neue Manöver führt auch die Möglichkeit ein, die mit dem Ökobonus verbundene Gutschrift an Dritte (Lieferanten oder andere private Einrichtungen) auch für Effizienzverbesserungen bei einzelnen Immobilien zu übertragen. Bisher wurde diese Fakultät nur für Investitionen in Eigentumswohnungen und für den Erdbebenbonus gewährt.

Ziel ist es, dass auch Nicht-Kompetente vom Ökobonus profitieren können, also Menschen, die aufgrund eines zu geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen und daher keine Abzugsmöglichkeiten haben. Oder sie zahlen Irpef, aber in minimalem Umfang.

3) DER GARANTIEFONDS WIRD ERRICHTET

Ein neuer nationaler Fonds wird geschaffen, um Garantien für Darlehen zu gewähren, die für energetische Sanierungsarbeiten an Gebäuden bestimmt sind. Ziel ist es, einkommensschwachen Familien den Zugang zu Krediten zu erleichtern, die so die Möglichkeit haben, Arbeiten von zu Hause aus zu erledigen und so in den Genuss des Ökobonus zu kommen.

Die Ausstattung des Fonds beträgt zwischen 50 und 2018 jährlich 2020 Millionen Euro, die zwischen dem Umweltministerium und Mise aufgeteilt werden. Nach Schätzungen der Regierung können dank dieser Ressourcen Investitionen in Höhe von rund 600 Millionen stimuliert werden.

4) TECHNISCHE ANFORDERUNGEN UND HÖCHSTGRENZEN

Schließlich werden die technischen Mindestanforderungen, die Energieeffizienzmaßnahmen erfüllen müssen, um in den Anwendungsbereich des Ökobonus zu fallen, aktualisiert. Die neuen Parameter werden in einem Dekret des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung festgelegt, das auch die vorgesehenen Höchstkosten für jede Interventionsart und die Verfahren zur Durchführung von Stichprobenkontrollen durch Enea ändern wird.

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