Teilen

Consob, hier sind die neuen Regeln für Leerverkäufe

Die neue Verordnung der Europäischen Union zu Leerverkäufen tritt am XNUMX. November in Kraft.

Consob, hier sind die neuen Regeln für Leerverkäufe

Große Veränderungen stehen denjenigen bevor, die die Finanzmärkte frequentieren. Die neue EU-Verordnung zu Leerverkäufen tritt am XNUMX. November in Kraft und zu einigen Regeln in Bezug auf CDS (Credit Default Swaps, Derivate, die das Ausfallrisiko anderer Wertpapiere versichern). Der Text wurde in den Erschließungsbeschluss aufgenommen und wird gerendert verpflichtend, den zuständigen nationalen Behörden (in unserem Fall der Consob und der Bank von Italien) einzelne Netto-Leerverkaufspositionen in börsennotierten Aktien und Staatsanleihen mitzuteilen. Die Verpflichtung beginnt, wenn der Schwellenwert erreicht ist 0,2 % des Grundkapitals des Emittenten oder ein bestimmter Wert bei Staatsanleihen

Kommt auch Verbot von ungedeckten Leerverkäufen (d. h. ohne die Verfügbarkeit von Titeln) auf Aktien und Staatsanleihen. Darüber hinaus ist es nicht möglich, spekulative Positionen auf der einzugehen An staatliche Emittenten gebundene CDS. Die Regeln gelten sowohl für traditionelle Märkte beides im Freiverkehr. „Kommunikationspflichten und -verbote – präzisiert Consob – gelten nicht für Primärhändler von Staatsanleihen und staatlichen CDS sowie für Market Maker, sofern die Ausnahme vorab bei der zuständigen Aufsichtsbehörde angemeldet wurde.“ 

Ab dem XNUMX. November müssen Anleger der Consob ihre Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien über das auf der Website www.consob.it im Abschnitt „Märkte“, Unterabschnitt „Leerverkäufe“ veröffentlichte Meldesystem übermitteln. Berichte über Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien sie werden auf der Website der Consob veröffentlicht, wenn sie 0,5 % des Grundkapitals erreichen

Bewertung