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Babybonus 2015: INPS veröffentlicht die nationale Bekanntmachung. Hier finden Sie alle Informationen zur Bewerbung

INPS hat die nationale Ausschreibung für den Babybonus veröffentlicht, 80 Euro pro Monat für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Mit einem Ausführungsrundschreiben gibt der Sozialversicherungsträger alle Informationen zu Voraussetzungen, Einkommensgrenzen, Höhe und Modalitäten der Antragsübermittlung bekannt.

Babybonus 2015: INPS veröffentlicht die nationale Bekanntmachung. Hier finden Sie alle Informationen zur Bewerbung

Das Stabilitätsgesetz 2015 führte einige Eingriffe zugunsten des Familieneinkommens ein, wie den sogenannten Babybonus. Nach der Veröffentlichung der Ausschreibung für die Kinder der Mitarbeiter von Poste Italiane veröffentlichte INPS die nationale Ausschreibung für den Babybonus 2015. Mit dem Rundschreiben Nr. 93 vom 8. Mai gab INPS die Anforderungen, Einkommensgrenzen und das Verfahren für die Einreichung des Antrags auf den Zuschuss 2015 an.

FÜR WEN IST DER BABYBONUS?

Die bundesweite Ausschreibung für den Babybonus 2015 richtet sich an die Kinder aus Italiener, EU- oder Nicht-EU-Bürger, wohnhaft in Italien geboren oder durch Adoption in den Familienkern eingetreten zwischen 2015. Januar 31 und 2017. Dezember XNUMX bis zum dritten Lebensjahr des Kindes oder bis zum dritten Jahr nach Eintritt des adoptierten Kindes in die Familie. In diesem Fall gilt das Datum des Adoptionsurteils des Kindes. Bei getrennt lebenden Eltern kann der Elternteil, bei dem das gewünschte Kind lebt, den Babybonus beantragen.

EINKOMMENSVORAUSSETZUNGEN

Aus wirtschaftlicher Sicht legt das INPS fest, dass für den Anspruch auf den Babybonus die Familieneinheit, der der antragstellende Elternteil angehört, einem Wert entsprechen muss ISEE nicht über 25.000 Euro pro Jahr. Für Familien mit einem ISEE von nicht mehr als 7.000 Euro pro Jahr verdoppelt sich der Jahresbetrag der Beihilfe.

Wie im angegeben INPS-Rundschreiben Um den Babybonus zu erhalten, muss die Familie eine Einzelersatzerklärung vorlegen, in der das geborene, adoptierte oder in voradoptierter Pflege befindliche Kind vorhanden ist. Auf der Grundlage der aktuellen ISEE-Gesetzgebung – präzisiert INPS – „läuft die Gültigkeitsdauer jeder DSU am 15. Januar des Jahres ab, das auf ihre Vorlage folgt. Daher kann nach Ablauf dieser Frist die abgelaufene DSU nicht mehr verwendet werden, sondern es muss eine andere vorgelegt werden. Daraus folgt, dass bei Nichtvorlage einer neuen DSU die Leistung ausgesetzt wird, bis die neue DSU vorgelegt wird.“

HÖHE DES BABYBONUS 2015

Familien, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können sich dem Bundesaufruf für den Babybonus anschließen und erhalten 960 Euro bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres oder der Adoption des Kindes zu leisten. Für den Fall, dass das Einkommen weniger als 7.000 Euro pro Jahr beträgt, erhält die Familie des Babys EUR 1.920 pro Jahr, oder 160 Euro pro Monat für drei Jahre. Die Leistung wird für maximal 36 Monate gezahlt, die ab dem Monat der Geburt bzw. des Familieneintritts gerechnet werden.

INPS zahlt die Leistung in einzelnen monatlichen Raten von 80 Euro oder 160 Euro je nach Höhe des ISEE gemäß den vom Antragsteller im Antrag angegebenen Methoden. Wenn der Antrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gestellt wurde, umfasst die erste Zahlung den Betrag der bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Monate.

ANWENDUNGSINSTRUKTIONEN

Der Antrag auf Vorlage des Babybonus kann von einem Elternteil gestellt werden innerhalb von 90 Tagen des Geburtsdatums des Kindes oder aus dem Adoptionsbescheid. Bei verspäteter Antragstellung wird der Babybonus ab dem Tag der Antragstellung fällig. In Anbetracht dessen, dass die Leistung am 2015. Januar 2015 in Kraft getreten ist, gilt für Geburten und Adoptionen, die zwischen dem 27. Januar 2015 und dem 90. April XNUMX, dem Datum des Inkrafttretens des Ministerialerlasses, stattgefunden haben, die XNUMX-Tage-Frist für die Einreichung der Die Bewerbung beginnt mit diesem Datum.

Das INPS stellt zur Verfügung drei unterschiedliche Wege zur Antragstellung für den Babybonus:
– WEB – Telematikdienste, auf die der Bürger direkt über die Geräte-PIN über das Portal des Instituts zugreifen kann;
– Integriertes Contact Center – gebührenfreie Nummer 803.164 oder Nummer 06 164.164;
– Schirmherrschaft durch die von ihnen angebotenen Dienste.

Il Der Antragsdienst für den Babybonus ist über den folgenden Pfad verfügbar: -> Services für den Bürger -> Authentifizierung mit PIN -> Antragstellung auf Sozialhilfe -> Geburtenbeihilfe – Babybonus.

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