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Stromrechnung: Die Rai-Lizenzgebühr verdoppelt die Verjährungsfrist

Theoretisch können Rechnungen nach 5 Jahren weggeworfen werden, aber jetzt, da die Rai-Lizenzgebühr (die eine Steuer ist) auch in die Stromrechnung eingeflossen ist, müssen Rechnungen mindestens ein Jahrzehnt lang aufbewahrt werden, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

Stromrechnung: Die Rai-Lizenzgebühr verdoppelt die Verjährungsfrist

Wie lange sollten Rechnungen aufbewahrt werden?? Zweifel sind weit verbreitet und die Antwort einfach: 5 Jahre. Ab dieser Frist verjähren viele Zahlungen: nicht nur Strom-, Wasser- und Gasrechnungen, sondern auch Telefonrechnungen, gewöhnliche Wohnungskosten, Mieten und Hypothekenzahlungen.

Allerdings ab diesem Jahr Die Rai-Gebühr kommt zusammen mit der Stromrechnung. Dies ändert leider die Dinge, da die Rechtsprechung die Gebühr immer als Steuercharakter anerkannt und die Anwendbarkeit der zehnjährigen Verjährungsfrist bestätigt hat. Dies bedeutet, dass der Benutzer, um Streitigkeiten über die Zahlung der Rai-Lizenzgebühr zu vermeiden, die Stromrechnungen loswerden kann erst nach 10 jahren, nicht mehr fünf.

Ziemlich lästig, da viele von uns bereits mit Kisten und Ordnern überschwemmt werden, die mit vergessenen Rechnungen überquellen. Leider geht es aber nicht anders doppelte Zahlungsaufforderungen wirksam anzufechten von Lieferanten.

Mit anderen Worten, wenn sie von uns mehr Geld für bereits bezahlte Rechnungen verlangen, können wir die Angelegenheit nur regeln, ohne in die Brieftasche zu greifen, indem wir zweifelsfrei nachweisen, dass wir bereits in Ordnung sind. Und dafür brauchen wir materielle Beweise: die guten alten bezahlten Rechnungen. Papier evtl. Und Originale Werden hingegen Zahlungen per Lastschrift getätigt, sollten Kontoauszüge ebenfalls aufbewahrt werden.

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