Wann wurde es verschoben? die Zahlung von INPS-Sozialversicherungs- und Sozialbeiträgen? Welche Aktivitäten profitieren von der Verlängerung? Mit Rundschreiben Nr. 64 vom 28. Maizieht die Sozialversicherungsanstalt Bilanz über die Verschiebung der Verpflichtungen, die die Regierung in den letzten Monaten in mehreren Schritten eingeleitet hat, und überlagert drei Dekrete (Pflege Italien, Liquidität e Relaunch).
Die bedeutendste Maßnahme in Bezug auf die Anzahl der beteiligten Personen ist gerade die Aussetzung der Bedingungen für die Zahlung von INPS-Sozialversicherungs- und Sozialbeiträgen. Am Anfang war der Stopp vorgesehen vom 2 März auf den 30. April, aber dann wurde der Termin schrittweise vorverlegt: Die letzte Verschiebung, die im Relaunch-Dekret enthalten ist, steht an 16 September 2020.
Die Aussetzung der INPS-Beiträge betrifft die Leiter verschiedener Aktivitäten. Hier ist die Liste, die im Rundschreiben des Instituts enthalten ist:
a) Beherbergungsbetriebe, Reise- und Fremdenverkehrsbüros und Reiseveranstalter;
b) nationale Sportverbände, Sportförderungseinrichtungen, Berufs- und Amateursportverbände und -vereine, Stadien, Sportanlagen, Turnhallen, Vereine und Strukturen für Tanz, Fitness und Bodybuilding, Sportzentren, Schwimmbäder und Schwimmzentren;
c) Theater, Konzertsäle, Kinos, Diskotheken, Tanzlokale, Nachtclubs, Spielhallen und Billard;
d) Lottoannahmestellen, Lotterien und Wetten;
e) Veranstalter von Kursen, Messen und Veranstaltungen;
f) Restaurants, Eisdielen, Konditoreien, Bars und Kneipen;
g) Museen, Bibliotheken, Archive, historische Stätten und Denkmäler, botanische Gärten, zoologische Gärten und Naturschutzgebiete;
h) Kindergärten und Tagesstätten für behinderte Minderjährige, Bildungsdienste und Kindergärten, Bildungsdienste ersten und zweiten Grades, Berufsausbildungskurse, Segel-, Navigations- und Flugschulen, die Patente oder Lizenzen erteilen, gewerbliche, Berufsfahrschulen für Kraftfahrer;
i) ambulante Sozialhilfeaktivitäten für ältere und behinderte Menschen;
l) Heilbäder und Wellnesszentren;
m) Vergnügungsparks und Themenparks;
n) Bus-, Eisenbahn-, U-Bahn-, See- oder Flughafenstationen;
o) Fracht- und Personenbeförderungsdienste auf dem Land-, Luft-, See-, Fluss-, See- und Lagunenweg, einschließlich Standseilbahnen, Seilbahnen, Gondelbahnen, Sessellifte und Skilifte;
p) Vermietung von Land-, See-, Fluss-, See- und Lagunentransportmitteln;
q) Vermietung von Sport- und Freizeitausrüstung;
r) Fremdenführer- und Fremdenverkehrstätigkeiten;
s) Buchhandlungen, die nicht von Verlagsgruppen geführt werden;
t) gemeinnützige Organisationen des sozialen Nutzens, Freiwilligenorganisationen und soziale Fördervereine.
