Dies ist der Wert des vom Minister für kulturelles Erbe und Aktivitäten sowie für Tourismus unterzeichneten Dekrets, Dario Franceschini, der einen Anteil von 12 Millionen Euro an den Mitteln des Notfallfonds für Unternehmen und Kultureinrichtungen bereitstellt, der durch das Ristori-Gesetzesdekret zur Unterstützung von auf Kunst und Tourismus spezialisierten Verlagen eingerichtet wurde, und einen weiteren Anteil von 10 Millionen Euro , aus demselben Fonds zur Unterstützung der Anbieter von Reiseführern, Audioführern und Lehrdiensten in Kulturinstituten und -orten.
„So setzt sich das Engagement der Regierung fort“, fügte Minister Franceschini hinzu, „den von der Pandemie besonders betroffenen Unternehmen im Kultur- und Tourismussektor bei der Durchquerung der Wüste zu helfen.“
Ein Anteil von 10 Millionen Euro an Mitteln für Fachverlage soll Unternehmen mit dem ATECO-Hauptkennzeichen 58.11.00 unterstützen die ihren Sitz in Italien haben, bei der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer eingetragen sind, ihren Sozialversicherungs-, Steuer- und Versicherungspflichten nachkommen, über kein Insolvenzverfahren verfügen, mindestens 10 neue Publikationen veröffentlicht oder exklusiv vertrieben haben im Jahr 2019 mindestens 30 % des exklusiven Produktions- und Vertriebskatalogs im Bereich Tourismus aus Tourismuspublikationen bestehen, mindestens 30 % des exklusiven Produktions- oder Vertriebskatalogs aus Kunstpublikationen und Faksimile-Reproduktionen bestehen und unter veröffentlicht haben mindestens zwei Kataloge von Kunstausstellungen und Sammlungen im Jahr 2019.
Ein Anteil von 2 Millionen Euro an Mitteln für Fachverlage soll Unternehmen mit dem ATECO-Hauptkennzeichen 58.11, 58.14 oder 58.19 unterstützen die ihren Sitz in Italien haben, eine am 1. März 2019 registrierte Zeitung sind, ihren Sozialversicherungs-, Steuer- und Versicherungspflichten nachkommen, kein Insolvenzverfahren haben und mindestens 70 % der veröffentlichten Inhalte aus der Welt der Zeitungen haben Kunst und der Ausstellungen, einschließlich der redaktionellen Inhalte, sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form, sowie branchenspezifische Werbeeinnahmen
Innerhalb von fünf Tagen nach der Registrierung des Dekrets durch die Aufsichtsbehörden veröffentlicht die Generaldirektion für Bibliotheken und Urheberrecht eine Bekanntmachung mit den Modalitäten und Fristen für die Einreichung von Förderanträgen. Interessierte Personen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung einen Antrag auf Unterstützung elektronisch einreichen und dabei die von der Generaldirektion vorbereiteten Formulare verwenden.
Für den Anteil von 10 Millionen Euro, der Anbietern von Führungen, Audioguides und didaktischen Dienstleistungen für Institutionen und Kulturstätten vorbehalten ist, können Fächer mit Haupttätigkeit in diesen Bereichen oder Fächer mit dem ATECO-Hauptcode 91.02 oder 91.03 einen Beitrag beantragen die in Kulturinstituten und Orten für die gleichen Dienstleistungen tätig sind und die folgenden Anforderungen erfüllen: einen eingetragenen Sitz in Italien haben; die Pflichten in Bezug auf Sozialversicherung, Steuern und Versicherungsbeiträge einhalten; Fehlen eines Insolvenzverfahrens.
Innerhalb von 5 Tagen nach der Registrierung des Dekrets durch die Aufsichtsbehörden veröffentlicht die Generaldirektion Museen eine spezifische Bekanntmachung mit den Modalitäten und Fristen für die Einreichung von Zuschussanträgen sowie für die Dokumentenprüfung und die Zuteilung von Zuschüssen . Interessierte Personen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung einen Antrag auf Unterstützung elektronisch einreichen und dabei die von der Generaldirektion vorbereiteten Formulare verwenden.
Coronavirus: 22 Millionen Euro für Kunst- und Tourismuspublikationen vorgesehen
