wir erhalten e wir veröffentlichen Die folgende Pressemitteilung wurde von der OAM herausgegeben.
Das neue Händlerregister, das gemäß Gesetzesdekret 212/2025 in Umsetzung der CCD2-Richtlinie erforderlich ist, wird am 13. Juli in Betrieb genommen. Dies gab die Behörde unter Bezugnahme auf Rundschreiben Nr. 70/26 bekannt, in dem die Registrierungsverfahren auf dem OAM-Portal für die der neuen Verordnung unterliegenden Unternehmen sowie die für die Akkreditierung und Registrierung anzugebenden Daten festgelegt wurden. Das neue Register, das es der Behörde ermöglicht, Händler – darunter große Einzelhandelsgeschäfte, Online-Händler und Autohäuser – zum Schutz der Verbraucher zu überwachen, enthält die Händlerdaten, die Banken und Finanzintermediäre innerhalb von drei Monaten nach dem 13. Juli 2026 übermitteln müssen. Ein eigener Bereich enthält zudem die Daten von Händlerkreditgebern, d. h. Lieferanten von Waren oder Dienstleistern, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit direkt Kreditverträge abschließen, die ausschließlich kostenlose Ratenzahlung mit begrenzten Gebühren für verspätete Rückzahlung vorsehen.
Im Detail
Banken und Intermediäre muss die Daten des Händlerintermediäre mit denen sie Vereinbarungen über die Gewährung von Krediten zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen der letztgenannten getroffen haben, auch auf der Grundlage von Erklärungen, die die Händler selbst in eigener Verantwortung abgeben. Um Mitteilungen zu versenden, müssen sich Banken und Vermittler zunächst auf dem Portal der Organisation registrieren (www.organizza-am.it) wird ein dedizierter, geschützter Bereich mit beschränktem Zugriff per Zugangsdaten eingerichtet. Anschließend erfolgt die Registrierung über die verfügbaren Dienste. Nach der Registrierung muss die Bank oder der Vermittler über einen speziellen Dienst im geschützten Bereich, der im September aktiviert wird, die im Rundschreiben detailliert aufgeführten Daten zu den Händlervermittlern, mit denen Verträge geschlossen wurden, sowie alle diesbezüglichen Änderungen übermitteln.
Händlergläubiger Händlerkreditgeber müssen sich ebenfalls im Voraus auf dem Portal der Organisation registrieren (www.organizza-am.itUm Zugang zu ihrem privaten Bereich zu erhalten, der ausschließlich registrierten Nutzern spezielle Online-Dienste bietet, müssen diese nach Abschluss der Registrierung ein Online-Formular ausfüllen, das von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einer anderen bevollmächtigten Person digital signiert werden muss. Die von den Interessenten zu entrichtenden Gebühren zur Deckung der Verwaltungs- und Aufsichtskosten des Registers werden in einem späteren Rundschreiben festgelegt.
