Referendum und Richter: Meinungsfreiheit, aber mit Urteil
Selbst im Verfassungsreferendum kann die Meinungsfreiheit der Richter nicht in Frage gestellt werden, sondern est modus in rebus, und es ist Sache der Richter selbst, sie mit Ausgewogenheit und Kompetenz auszuüben

1965 in Latina geboren, schloss er 1989 sein Jurastudium an der Universität La Sapienza in Rom ab. 1991 wurde er Richter, ein Beruf, den er bis heute als stellvertretender Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Turin ausübt. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Texte und Beiträge in Zeitschriften und Büchern zu verschiedenen Rechtsgebieten und Autor zahlreicher Monographien zum Thema Wirtschaftsstrafrecht. Referent und Organisator zahlreicher Tagungen zu Fragen des Wirtschaftsstrafrechts sowie der fahrlässigen Haftung des Arztes und der Einwilligung in die ärztliche Behandlung
