Gesundheitswesen, Privatisierung ist keine Blasphemie

Angesichts der Unhaltbarkeit des NHS darf die Privatisierung keine Blasphemie darstellen, vorausgesetzt, der Staat behält die notwendige und kontinuierliche Kontrolle der Qualität der erbrachten Dienstleistungen bei, mit bestimmten und beispielhaften Sanktionen für diejenigen, die öffentlich oder privat übertreten.