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Referendum, was ändert sich für Senat und Senatoren? Führer Assonime

Die Verfassungsreform sieht in Verbindung mit der Zuweisung der Vertretungsfunktion der Regionen und Gemeinden an den Senat eine Verringerung der Zahl der Senatoren vor: von 315 auf 95 gewählte Mitglieder.

Die 21 Senatoren werden von den Regionalräten ernannt, die wiederum von den Bürgern gewählt werden. Jeder Regionalrat muss aus den Bürgermeistern der Gemeinden des Gebiets der Region einen Senator wählen. Gleiches gilt für die beiden autonomen Provinzen Trient und Bozen: Es wird also 74 Senatoren-Bürgermeister geben. Die anderen XNUMX Senatoren werden von den Regionalräten und den autonomen Provinzen unter ihren Mitgliedern nach dem Verhältniswahlverfahren gewählt.

Der Senat wird so zu einer schlankeren Versammlung, bestehend aus Subjekten, die ihre Rolle als von den Bürgern gewählte Vertreter in den territorialen Institutionen mit der Aufgabe verbinden, im Senat für eine bessere Koordinierung zwischen dem Staat und den Instanzen der Regionen und Gemeinden zu sorgen .

Der Präsident der Republik kann wie heute fünf Senatoren für herausragende Verdienste auf sozialem, wissenschaftlichem, künstlerischem und literarischem Gebiet ernennen. Diese Senatoren werden jedoch 7 Jahre im Amt bleiben, nicht lebenslang, wie es die aktuelle Verfassung vorsieht.


Anhänge: Der einfache Leitfaden zur Verfassungsreform von Assonime

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