UniCredit übermittelt auf Anfrage von Consob die folgenden Informationen.
Der EZB-Beschluss legte auf konsolidierter Basis die folgenden Kapitalanforderungen für UniCredit fest:
– 9,5 % harte Kernkapitalquote (CET 1) vorläufig
– Übergangsweise 13 % Gesamtkapitalquote.
Zum 31. Dezember 2014 betragen die Kapitalquoten der UniCredit auf konsolidierter Basis:
– 10,41 % harte Kernkapitalquote (CET 1) vorläufig
– 13,63 % Gesamtkapitalquote vorläufig1.
UniCredit kommuniziert daher, dass sie „deutlich über den spezifischen Kapitalanforderungen liegt, mit dem Ziel, ihre Kapitalposition weiter zu stärken“.