Mehr Ärger für Elon Muskzu verbessern. Europäische Kommission hat ein behördliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob X, (ehemals Twitter) hat gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen.
Bei der Bewertung geht es um verschiedene Bereiche, einschließlich Risikomanagement, Inhaltsmoderation, Verwendung dunkler Muster, Transparenz in der Werbung und Datenzugriff für Forscher.
Zu den Gründen für das Vorgehen zählt auch die Verbreitung rechtswidriger Inhalte im Zusammenhang mit den Terroranschlägen der Hamas gegen Israel.
Verstoß gegen den Digital Services Act (DSA)
„Heute haben wir ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen den EU-Kommissar für den Binnenmarkt eingeleitet Thierry Breton.
"Und das Zum ersten Mal leitet die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein„auf der Grundlage des Digital Service Act (DSA)“, erklärte ein Kommissionssprecher in der Pressekonferenz.
Basierend auf den bisher durchgeführten Voruntersuchungen, einschließlich einer Analyse des von uns vorgelegten Risikobewertungsberichts, wurde beschlossen, dies zu tun Ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren dagegen einleiten gemäß dem Digital Services Act.
Die Vorwürfe gegen X
Die Vorwürfe betreffen mehrere Aspekte, darunter die Nichteinhaltung der DSA-Verpflichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung illegaler Inhalte, die Wirksamkeit von Maßnahmen gegen Informationsmanipulation und die Transparenz der Plattform.
Insbesondere gehen wir Vorwürfen nach Mängel beim Zugang von Forschern zu öffentlichen X-DateninAnzeigenarchiv und irreführendes Design der Benutzeroberfläche, wobei der Schwerpunkt auf den blauen Häkchen liegt, die mit Abonnementprodukten verknüpft sind.
Sollten solche Versäumnisse nachgewiesen werden, könnten sie konkrete Verstöße gegen die Artikel des DSA darstellen.
Jetzt eingehende Untersuchung
Die Kommission wird nun mit einer eingehenden Untersuchung fortfahren. Die EU erklärte: „Nach der formellen Eröffnung des Verfahrens wird die Kommission weiterhin Beweise sammeln, beispielsweise durch das Versenden weiterer Auskunftsersuchen, die Durchführung von Befragungen oder Inspektionen.“ Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens ermächtigt die Kommission, weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, beispielsweise einstweilige Maßnahmen und Entscheidungen über die Nichteinhaltung. Die Kommission ist außerdem befugt, jede Zusage von X zur Behebung der in dem Verfahren umstrittenen Probleme zu akzeptieren. Das DSA setzt keine gesetzliche Frist für den Abschluss des förmlichen Verfahrens. Die Dauer einer eingehenden Untersuchung hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter der Komplexität des Falles, dem Umfang der Zusammenarbeit des betreffenden Unternehmens mit der Kommission und der Ausübung der Verteidigungsrechte.“